Über 957 Einwohner und Einwohnerinnen bzw. Abgabepflichtige haben sich an der Gestaltung der Haushaltssatzung 2023/2024 mit ihren Einwendungen beteiligt. Die Landeshauptstadt Dresden dankt für Ihr Interesse am städtischen Haushalt, für Ihr Engagement und Ihre Vorschläge.
Alle gemäß § 76 Sächsische Gemeindeordnung eingegangenen Einwendungen wurden in der Verwaltung beurteilt und in einer Beschlussvorlage zusammengeführt. Insgesamt betraf dies 13 Themenkomplexe, die in den Ausschüssen, Stadtbezirksbeiräten und Ortschaftsräten beraten wurden. Die Entscheidungsempfehlungen wurden dem Stadtrat zur abschließenden Beschlussfassung übergeben.
In der Stadtratssitzung am 15. Dezember 2022 hat der Stadtrat zu diesen 13 Themenkomplexen wie folgt abgestimmt:
- Finanzielle Unterstützung der Dresdner Friedhöfe
Der Einwand richtet sich gegen die im Vergleich zum vorherigen Doppelhaushalt zu niedrig eingestellten Mittel für die Friedhofsförderung.
Für die Jahre 2023 und 2024 wurden zusätzlich jeweils 450.000 Euro zur Umsetzung des Friedhofsentwicklungskonzeptes, zur Pflege und zum dauerhaften Erhalt von historischen Grabstätten auf Dresdner Friedhöfen sowie für die Unterstützung der denkmalgerechten und sonstigen Ertüchtigung kirchlicher Friedhöfe zur Verfügung gestellt.
- Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Heinrich-Schütz-Konservatorium
Es wird gefordert, den Haushaltsplan 2023/2024 dahingehend anzupassen und zweckgebundene Mittel für die Erhöhung des Festangestelltenanteils (mindesten 90 Prozent) am Heinrich-Schütz-Konservatorium freizugeben, um somit der Schulkonzeption gerecht zu werden und einer Abwanderung von qualifizierten Musik- und Tanzpädagoginnen und -pädagogen entgegen zu wirken.
Für die Jahre 2023 und 2024 wurden im Rahmen des Kulturbudgets zusätzlich jeweils 213.000 Euro zur Verfügung gestellt.
- Mehrbedarf für Gleichstellungsprojekte
Der Einwand richtet sich gegen die zu gering eingestellten Mittel für Gleichstellungsprojekte (Produkt 10.100.11.1.1.06), welche einer deutlicheren Aufstockung bedürfen.
Der Kinder- und Jugendbeauftragten wurden zusätzlich 43.000 Euro im Jahr 2023 und 243.000 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.
Der Beauftragten für Gleichstellung wurden zusätzlich 559.000 Euro im Jahr 2023 und 626.000 Euro im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt.
Für die Ausfinanzierung der Förderung mobiler Rampen wurden zusätzlich jeweils 50.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 bereitgestellt.
- Kommunale Kulturförderung
Der Einwand richtet sich gegen zu gering eingestellte Mittel für kommunale Kulturförderung (Produkt 10.100.25.4.0.01), welche einer deutlicheren Aufstockung bedürfen.
Auf Basis der Kulturförderrichtlinien und des Positionspapiers "Fair in Dresden" sind bei der Antragsstellung im Bereich Kommunale Kulturförderung Honorar- und Personalausgaben in angemessener Höhe unter Berücksichtigung fachspezifisch empfohlener Honoraruntergrenzen zu veranschlagen. Über die daraus resultierenden Mehrkosten hinaus sind auch die freien Träger von Kostensteigerungen betroffen. Um - zumindest ansatzweise - diesem Mehrbedarf Rechnung zu tragen, wurde der Etat für die Kommunale Kulturförderung in beiden Haushaltsjahren um 725.000 Euro erhöht.
Das Projektbudget „Kunst im öffentlichen Raum“ wurde um jeweils 60.000 Euro für die Jahre 2023 und 2024 erhöht.
- Erhöhung der Aufwendungen für die Produkte „Einrichtungen der Jugendarbeit"
Der Einwand richtet sich gegen die zu geringe Bemessung des Budgets für die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe, welche einer deutlicheren Aufstockung bedürfen.
Es wurden zusätzliche Mittel für das Jahr 2023 in Höhe von 4.034.000 Euro und für das Jahr 2024 in Höhe von 5.755.000 Euro bereitgestellt.
- Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege
Der Einwand richtet sich gegen die zu gering eingestellten Mittel für die Förderung der Träger der Wohlfahrtspflege, vor allem vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen. Diese waren zum Zeitpunkt der Beantragung der Fördermittel so nicht zu erwarten.
Dem Sozialamt wurden zur Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege zusätzliche Mittel für das Jahr 2023 in Höhe von 2.650.000 Euro und für das Jahr 2024 in Höhe von 2.700.000 Euro zur Verfügung gestellt.
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Villa Akazienhof in Altgruna
Der Einwand richtet sich gegen die zu gering eingestellten Mittel für die Sanierung der Villa als Nachbarschaftszentrum. Die im Haushaltsplanentwurf verankerten finanziellen Mittel reichen lediglich aus, um die förderfähigen Kosten im Rahmen der EFRE-Förderung zu decken. Zur Deckung des nichtförderfähigen Teils der Kosten sind zusätzliche Mittel erforderlich.
Für das Jahr 2025 wurden zusätzlich 500.000 Euro bereitgestellt. Diese Mittel werden zur energetischen Sanierung städtischer Gebäude und als Kofinanzierung von Eigenmittelanteilen/Fördermittelanträgen verwendet.
- Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Bäume und Bestandserhaltung
Der Einwand richtet sich an alle „baumverwaltenden“ Organisationseinheiten der Landeshauptstadt Dresden. Diese sollen mit einem zusätzlichen Budget ausgestattet werden, um den aktuellen Baumbestand zu erhalten.
Für die Jahre 2023 und 2024 wurden zusätzlich jeweils 350.000 Euro für die Freiraumgestaltung und Begrünung der Innenstadt, sowie für die Umsetzung des Hitzeaktionsplans für Maßnahmen gegen Überhitzung und zur Klimawandelanpassung des öffentlichen Raumes in den Stadtteilen und der Innenstadt bereitgestellt.
Weiterhin wurden für die Jahre 2023 und 2024 zusätzlich jeweils 500.000 Euro zur Abdeckung des durch die Stadtklimaveränderungen deutlich erhöhten Pflegebedarfs für den Baumbestand der Stadt für Bewässerung und Baumpflege bereitgestellt.
Für das Jahr 2024 wurden außerdem zusätzlich 1.000.000 Euro zur Umsetzung des städtischen Straßenbaumkonzeptes und zum Ausgleich der zunehmenden Verluste im Baumbestand der Stadt durch den Klimawandel bereitgestellt.
- Umbau Fußgängerquerung Altstrehlen
Die Fußgängerquerung in Altstrehlen soll so umgebaut werden, dass sie effektiver genutzt werden kann.
Zur Umsetzung der Fußverkehrsstrategie insbesondere für Wege und Querungshilfen für Fußverkehr wurden für investive Maßnahmen im Jahr 2023 zusätzlich 300.000 Euro, im Jahr 2024 zusätzlich 600.000 Euro und im Jahr 2025 zusätzlich 900.000 Euro zur Verfügung gestellt.
- Mittelbereitstellung für eine Halbtagesstelle für das Projekt "Chancen für die Chancenlosen"
Die Stadtverwaltung Dresden wird gebeten, die Bezahlung einer Halbtagsstelle für die Organisation im Projekt „Chancen für die Chancenlosen" in den Haushaltsplan aufzunehmen oder das Projekt fest in den neuen Doppelhaushalt zu integrieren.
Für dieses Projekt sind für das Jahr 2024 zusätzlich 50.000 Euro vorgesehen.
- Berufsschulzentrum für Agrarwirtschaft und Ernährung, Standort Altroßthal
Der Einwand richtet sich gegen fehlende konkrete Investitionsmaßnahmen für das Berufsschulzentrum im Haushaltsplanentwurf 2023/2024. Es wird die Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel im Doppelhaushalt 2023/2024 gefordert.
Für die Planung der Gesamtsanierung des Schulstandortes Altroßthal des BSZ Agrarwirtschaft und Ernährung sowie für weitere Schulen wurden für das Jahr 2023 zusätzlich 1.000.000 Euro, für das Jahr 2024 zusätzlich 2.000.000 Euro und für das Jahr 2025 zusätzlich 2.000.000 Euro eingeplant.
- Anhebung der jährlichen institutionellen Förderung des "Lokale Agenda 21 für Dresden e. V."
Um die Arbeitsfähigkeit der Institution aufrecht zu erhalten, sollen die eingestellten Mittel entsprechend erhöht werden.
Für die Umweltbildungsarbeit und umweltbezogene Projekte des Lokale Agenda 21 für Dresden e. V. wurden für die Jahre 2023 und 2024 jeweils 70.000 Euro zusätzlich bereitgestellt. Davon sind zweckgebunden je 40.000 Euro pro Jahr zur Entwicklung und Umsetzung des Projektes „Essbare Stadt" vorgesehen, mit dem der Anbau von Nutzpflanzen zur Lebensmittelversorgung auch in dichtbebauten Stadtteilen auf öffentlichen Flächen, in Innenhöfen und auf Balkonen oder Dachflächen gefördert wird.
In der Einwendung wird gefordert, Investitionsmittel für den Ausbau des Sockelgeschosses des Chinesischen Pavillons zu einem Kultur- und Nachbarschaftszentrum bereitzustellen.
Explizit wurden für den chinesischen Pavillon keine zusätzlichen Mittel eingeordnet. Für Kultur- und Nachbarschaftszentren im Allgemeinen wurden für das Jahr 2023 zusätzlich 250.000 Euro und für das Jahr 2024 zusätzlich 250.000 Euro bereitgestellt.