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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/haushalt/aktuelles.php 18.11.2024 10:36:57 Uhr 21.12.2024 16:52:40 Uhr

Aktuelles

Haushaltssatzung 2025/2026 der Landeshauptstadt Dresden

Veröffentlichung des Entwurfes der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 der Landeshauptstadt Dresden vom 22. November 2024 bis 2. Dezember 2024

Am 21. November 2024 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 vom Oberbürgermeister in der Stadtratssitzung eingebracht und dem Stadtrat zugeleitet.

Daneben wird der Entwurf der Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2025/2026 gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen vom 9. März 2018 (SächsGemO)

vom 22. November 2024 bis 2. Dezember 2024

elektronisch unter www.dresden.de/haushalt zur Verfügung gestellt.

Nach Ablauf dieser Frist gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO ist der Entwurf weiterhin einsehbar. Zusätzlich stehen ausgewählte Bestandteile dieses Entwurfes in grafisch aufbereiteter Form zur Verfügung.

Der voraussichtliche Termin für die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025/2026 ist der 12. Februar 2025.
22. November 2024 bis einschließlich 11. Dezember 2024

Haushaltssatzung 2023/2024 der Landeshauptstadt Dresden

Am 15. Dezember 2022 hat der Stadtrat die Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossen. Nach Einarbeitung aller beschlossenen Änderungen zum Entwurf durch die Verwaltung erfolgte die Prüfung durch die Landesdirektion Sachsen. Die Haushaltssatzung für die Jahre 2023/2024 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und wurde von der Landesdirektion Sachsen unter Auflagen am 13. April 2023 freigegeben.

Die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Städtisches Klinikum Dresden und Sportstätten Dresden enthalten genehmigungspflichtige Bestandteile. Die Genehmigungen wurden durch die Landesdirektion Sachsen erteilt.

Unter www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/amtsblatt wurde die Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2023/2024 öffentlich bekanntgemacht und ab 20. April 2023 elektronisch unter www.dresden.de/haushalt gemäß § 76 Abs. 3 Satz 2 SächsGemO mit einer Niederlegungsfrist von einer Woche zur Verfügung gestellt. Nach Ablauf dieser Niederlegungsfrist trat die Haushaltssatzung rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Für alle Interessierten steht der Haushaltsplan für die Jahre 2023/2024 darüber hinaus weiterhin online unter www.dresden.de/haushalt zur Verfügung. Auch in Form einer digitalen Variante, übersichtlich strukturiert und visuell untersetzt, kann der aktuelle Haushaltsplan online erkundet werden.

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