Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/brandschutz/vorbeugender-brandschutz.php 14.11.2024 07:18:26 Uhr 21.12.2024 18:00:52 Uhr |
Vorbeugender Brandschutz
Hinweise zu Beratungsterminen in der Brandschutzbehörde
Persönliche Beratungen im Vorbeugenden Brandschutz sind grundsätzlich nur dienstags im Zeitraum von 9 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags von 13 Uhr bis 17 Uhr möglich.
- Zur Beratung sind die erforderlichen Planungsunterlagen inkl. der ausgefüllten und unterzeichneten Kostenübernahmeerklärung (Anhang) mitzubringen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular zur Kostenübernahmeerklärung zur Beratung auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Eine Reservierung von Beratungsterminen ist nicht erforderlich. Die Beratungsanliegen werden durch die anwesenden Bearbeiter der Reihe nach abgearbeitet.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es aufgrund eines möglich hohen Beratungsbedarfes zu möglichen längeren Wartezeiten kommen kann. - Gern können Sie uns bei weiteren Rückfragen telefonisch kontaktieren.
Vorbeugender Brandschutz
Der Vorbeugende Brandschutz teilt sich bei der Feuerwehr Dresden in zwei Bereiche auf.
Baugenehmigungsverfahren
Brandverhütungsschau
Dokumente und TAB zum Download
Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden
Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 1
Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 2
Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 3
Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 6, die Anlage besteht aus drei Dokumenten:
Protokoll zur Planung, Errichtung und in Vorbereitung der Aufschaltung der Übertragungseinrichtung in die IRLS Dresden
Vereinbarung über die Nutzung eines Feuerwehr-Schlüsseldepots
Antrag auf Freigabe von Schlössern der Schließung Dresden
Die Anlagen 4 und 5 der Brandschutzdienststellen der Landkreise Meißen sowie Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sind ausschließlich bei den jeweiligen Brandschutzdienststellen erhältlich und stehen auf dieser Webseite nicht zum Download bereit.
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die IRLS Dresden
Die vorliegenden Anschlussbedingungen nennen die Voraussetzungen, unter denen eine BMA in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Dresden aufgeschaltet oder abgeschaltet werden kann und regeln die Verfahrensweise und die Alarmorganisation. Sie ergänzen insofern die Mindestanforderungen der bestehenden Rechtsvorschriften (siehe 1.3. Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen) für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von BMA, insbesondere im organisatorischen Bereich.
Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (Integrierte Regionalleitstelle IRLS) dienen im Rahmen des Brandschutzkonzeptes baulicher Anlagen der Entdeckung von Bränden, schnellen Information und Alarmierung der betroffenen Personen, automatischen Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen, schnellen Alarmierung der Feuerwehr und eindeutigen Lokalisierung des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.
Hinweise und Informationen zum Download
- Formulare zur Kostenübernahmeerklärung (*.pdf, 1 MB)
- Hinweise zur Erstellung von Feuerwehrplänen (*.pdf, 3 MB)
- Richtlinie zur Realisierung von Objektversorgungen im Digitalfunk TETRA-BOS (*.pdf, 838 KB)
- Feuerwehrkostensatzung Dresden (*.pdf, 163 KB)