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https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/unternehmen/feuerwehr/brandschutz/vorbeugender-brandschutz.php 14.11.2024 07:18:26 Uhr 21.12.2024 18:00:52 Uhr

Vorbeugender Brandschutz

Hinweise zu Beratungsterminen in der Brandschutzbehörde

Persönliche Beratungen im Vorbeugenden Brandschutz sind grundsätzlich nur dienstags im Zeitraum von 9 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags von 13 Uhr bis 17 Uhr möglich.

  • Zur Beratung sind die erforderlichen Planungsunterlagen inkl. der ausgefüllten und unterzeichneten Kostenübernahmeerklärung (Anhang) mitzubringen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Formular zur Kostenübernahmeerklärung zur Beratung auszufüllen und zu unterzeichnen.
  • Eine Reservierung von Beratungsterminen ist nicht erforderlich. Die Beratungsanliegen werden durch die anwesenden Bearbeiter der Reihe nach abgearbeitet.
    Bitte berücksichtigen Sie, dass es aufgrund eines möglich hohen Beratungsbedarfes zu möglichen längeren Wartezeiten kommen kann.
  • Gern können Sie uns bei weiteren Rückfragen telefonisch kontaktieren.

Vorbeugender Brandschutz

Der Vorbeugende Brandschutz teilt sich bei der Feuerwehr Dresden in zwei Bereiche auf.

Dokumente und TAB zum Download

Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden

Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 1

Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 2

Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 3

Technische Anschlussbedingungen IRLS Dresden Anlage 6,  die Anlage besteht aus drei Dokumenten:

Protokoll zur Planung, Errichtung und in Vorbereitung der Aufschaltung der Übertragungseinrichtung in die IRLS Dresden

Vereinbarung über die Nutzung eines Feuerwehr-Schlüsseldepots

Antrag auf Freigabe von Schlössern der Schließung Dresden

Die Anlagen 4 und 5 der Brandschutzdienststellen der Landkreise Meißen sowie Sächsische Schweiz/Osterzgebirge sind ausschließlich bei den jeweiligen Brandschutzdienststellen erhältlich und stehen auf dieser Webseite nicht zum Download bereit.

Technische Anschlussbedingungen (TAB) für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die IRLS Dresden

Die vorliegenden Anschlussbedingungen nennen die Voraussetzungen, unter denen eine BMA in der Integrierten Regionalleitstelle (IRLS) Dresden aufgeschaltet oder abgeschaltet werden kann und regeln die Verfahrensweise und die Alarmorganisation. Sie ergänzen insofern die Mindestanforderungen der bestehenden Rechtsvorschriften (siehe 1.3. Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen) für die Planung, Errichtung, Erweiterung, Änderung, Betrieb und Instandhaltung von BMA, insbesondere im organisatorischen Bereich.

Brandmeldeanlagen (BMA) mit Aufschaltung auf die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle (Integrierte Regionalleitstelle IRLS) dienen im Rahmen des Brandschutzkonzeptes baulicher Anlagen der Entdeckung von Bränden, schnellen Information und Alarmierung der betroffenen Personen, automatischen Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen, schnellen Alarmierung der Feuerwehr und eindeutigen Lokalisierung des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.