Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_8206.php 13.09.2024 23:09:45 Uhr 22.12.2024 03:57:27 Uhr |
SG Anlagenbezogener Immissionsschutz
Ziel des SG Anlagenbezogener Immissionsschutz als untere Immissionsschutzbehörde ist es, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und Strahlungen zu vermeiden. In diesem Sinne soll der Immissionsschutz Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter schützen.
Die gesetzliche Grundlage des Immissionsschutzes bildet seit dem Jahr 1974 das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seinen zugeordneten Verordnungen und Technischen Regeln.
Aufgaben der unteren Immissionsschutzbehörde
- Durchführung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen sowie genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Anhang I der 4. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz:
- Genehmigungen für Neuerrichtung und wesentliche Änderung von Anlagen,
- immissionsschutzrechtliche Anzeigeverfahren für Anlagenänderungen,
- Verfahren zur Betriebseinstellung,
- fachliche Prüfung immissionsschutzrechtlicher Belange von Vorhaben in Genehmigungsverfahren anderer Rechtsgebiete,
- Überwachung des Betriebs von industriellen, gewerblichen und sonstigen Anlagen,
- Bearbeitung von Beschwerden über den Betrieb von Anlagen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,
- Durchführung und Anordnung von Messungen an Emissionsquellen in Einzelfällen,
- Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung des ordnungsgemäßen Betriebs von Industrie- und Gewerbeanlagen,
- Durchführung ordnungsrechtlicher Maßnahmen,
- Beratung von Bürgern, Anlagenbetreibern und Institutionen zum Immissionsschutz,
- Erteilung von Auskünften nach dem Umweltinformationsrecht.