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SG Sozialplanung
Sozialplanung
„Sozialplanung ist die zielgerichtete Planung zur Beeinflussung der Lebenslagen von Menschen, der Verbesserung ihrer Teilhabechancen sowie zur Entwicklung adressaten- und sozialraumbezogener Dienste, Einrichtungen und Sozialleistungen in definierten geografischen Räumen. Sie geht über die dem Sozialwesen direkt zugeordneten Leistungen, Maßnahmen und Projekte hinaus.“
(Definition Sozialplanung des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, 2011)
Sozialplanung ist Steuerungsunterstützung. Sie analysiert soziale Lagen, stellt Potenziale und Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie ist Grundlage einer ziel- und wirkungsorientierten Sozialpolitik sowie einer bedarfsgerechten sozialen Infrastruktur. Damit stellt Sozialplanung im weiteren Sinne eine Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung dar. Hauptaufgaben der Sozialplanung sind Politikberatung, Leitbild- und Konzeptentwicklung, Monitoring und die Initiierung von Maßnahmen und Projekten. Integrierte Sozialplanung legt Wert auf eine zielgruppenübergreifende Betrachtung der sozialen Infrastruktur und bezieht Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Handlungsfeldern in die Analyse ein. Sie zielt auf eine Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, wie z. B. dem Stadtentwicklungsamt oder dem Gesundheitsamt und erfüllt dadurch auch eine Querschnittsfunktion.
Zunehmend gewinnt eine sozialräumliche Perspektive in der Sozialplanung an Bedeutung, d. h. Ausgangspunkt der sozialplanerischen Betrachtung sind die Bedürfnisse, Möglichkeiten und Ressourcen der Menschen in ihrer Lebenswelt.
In Dresden sind dem für Sozialplanung zuständigem Sachgebiet folgende Aufgabenbereiche zugewiesen: