Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_6369.php 16.05.2024 23:11:43 Uhr 20.11.2024 02:28:20 Uhr |
SG Gebühren u. Einnahmenrechnung
Das Sachgebiet ist zuständig für:
- Gebührenabrechnung Feuerwehr und Rettungsdienst,
- allgemeine Anfragen zu Gebührenbescheiden,
- Widerspruchsbearbeitung und Stundung von Gebührenbescheiden.
Gebührenabrechnung Feuerwehr:
- Eine Kostenerhebung erfolgt gemäß § 69 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Verbindung mit der Feuerwehrkostensatzung,
- Haben Sie einen Kostenbescheid anlässlich von Leistungen der Feuerwehr aus einem Verkehrsunfall erhalten, wenden sie sich bitte zur Klärung der Kostenübernahme an die KFZ-Haftpflichtversicherung oder den Unfallverursacher.
Gebührenabrechnung Rettungsdienst:
- Gemäß § 60 Sozialgesetzbuch 5 i. V. m. § 32 Abs. 5 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse anteilig die Kosten für Rettungseinsätze und Krankentransporte,
- Gesetzlich versicherte Personen, die eine Entgeltfestsetzung für Leistungen des Rettungsdienstes erhalten haben, klären die Kostenübernahme bitte mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse,
- Liegt eine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkasse vor, teilen Sie uns dies gegebenenfalls telefonisch mit oder senden Sie uns die Unterlagen mit Angabe der Krankenkasse und Versicherungsnummer zurück,
- Privat versicherte und nicht krankenversicherte Personen sind grundsätzlich selbst Entgeltschuldner,
- Die aktuelle Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der Rettungsdienstentgeltsatzung.
Nicht jeder Krankentransport ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten.