Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_11220.php 08.10.2024 16:20:42 Uhr 19.11.2024 07:39:20 Uhr |
Amt für Kindertagesbetreuung
Beim Amt für Kindertagesbetreuung sind alle hoheitlichen Aufgaben der Kindertagestagesbetreuung für die Landeshauptstadt Dresden zusammengeführt. In Abstimmung mit dem Jugendamt übernimmt es alle Rechte und Pflichten des örtlichen und öffentlichen Trägers der Jugendhilfe im Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Organisatorisch ist das Amt dem Geschäftsbereich Bildung und Jugend zugeordnet.
Aufgaben des Amtes für Kindertagesbetreuung sind:
- die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege gemäß §§ 22 -24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII,
- die Planung und Organisation von Kindertageseinrichtungen gemäß § 80 SGB VIII,
- die Förderung von Kindern in Tagespflege sowie
- die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe,
- die Qualitätsentwicklung und -sicherung der Kindertagesbetreuung.
Die Fachaufsicht und planerische Gesamtverantwortung liegt beim Leiter der Verwaltung des Jugendamtes. Das Amt für Kindertagesbetreuung arbeitet eng mit dem städtischen Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen zusammen. Ihm obliegt die Betreibung und Bewirtschaftung aller kommunalen Kindertageseinrichtungen.