Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/dborg/stadt_dresden_10096.php 30.09.2024 23:08:41 Uhr 21.12.2024 15:11:21 Uhr |
SG Geschäftsstelle §§ 77, 78a ff SGB VIII
Die Geschäftsstelle für Verhandlungen nach §§ 77, 78 ff. SGB VIII ist für das Verhandlungsverfahren aller ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen im Bereich Hilfen zur Erziehung verantwortlich. Zu den Aufgaben gehört insbesondere:
- die Beratung der Träger der freien Jugendhilfe zu den für die Verhandlungen notwendigen Unterlagen
- die Beratung der Träger der freien Jugendhilfe zu den Grundlagen der Finanzierung möglicher Angebote
- die Überprüfung und Berechnung der eingereichten Kostensätze und Entgelte
- das Leiten der Verhandlungen, sowie die Verhandlung der Kostensätze und Entgelte
- das Erstellen der Verträge nach § 77 SGB VIII und der Vereinbarungen nach § 78a ff. SGB VIII
Die Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen der Träger der freien Jugendhilfe werden mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst und dem Besonderen Sozialen Dienst des Jugendamtes verhandelt.