Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnkonzept/interview-kaufmann.php 04.03.2019 14:26:51 Uhr 27.12.2024 00:32:29 Uhr |
Interview mit Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann
Frage: Warum braucht Dresden ein Wohnkonzept?
Antwort Dr. Kaufmann: Der Impuls für die Erstellung eines Wohnkonzeptes kam aus der Stadtpolitik. Bereits 2011 wurde ein erster Antrag zur Erarbeitung eines Wohnkonzeptes vom Stadtrat beschlossen (A0419/11). Die zwischenzeitlich von der Verwaltung vorgelegten Entwürfe wurden jedoch nicht beschlossen. Denn zwischenzeitlich hatte sich die Lage am Dresdner Wohnungsmarkt stark verändert. Das bedingte eine Reihe wichtiger wohnungspolitischer Weichenstellungen und eine stärkere Ausrichtung auf die Bedarfe bestimmter Zielgruppen, zu denen auch Senioren und Menschen mit Behinderung zählen.
Wie hat sich der Dresdner Wohnungsmarkt verändert?
Mieten und Kaufpreise stiegen in den letzten Jahren an, ebenso die Einwohner- und Haushaltszahlen. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten. Während Vielfalt und Qualität des Wohnungsangebotes in Dresden durch die rege Bautätigkeit insgesamt steigen, haben insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen zunehmend Schwierigkeiten, eine Wohnung zu finden. Im kürzlich erschienenen Wohnungsmarktbericht 2018 sind diese Entwicklungen umfassend dargestellt. Das Wohnkonzept baut darauf auf.
Wofür wird das Konzept verwendet?
Allen Haushalten auch künftig bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnungen zur Verfügung zu stellen, ist eine der zentralen wohnungspolitischen Herausforderungen in unserer Stadt. Ideal wäre es, wenn das Wohnungsangebot und die Nachfrage nach Wohnraum in unserer Stadt genau zueinander passen. Ich betrachte das Wohnkonzept als eine Art Kompass, der uns helfen kann, langfristig auf dieses Ziel zuzugehen. Das Konzept beschreibt in diesem Sinne einen Kurs, nach dem sich alle relevanten Akteure in unserer Stadt richten können. In erster Linie bindet das Konzept die Stadtverwaltung. Es dient aber auch als Richtschnur für Investoren, Bauträger, Vermieter, Politiker und Interessenverbände.
Was ist das Besondere am Wohnkonzept?
Mit dem Wohnkonzept schließen wir eine Lücke in der fachlichen Steuerung. Erstmals sind vier klare Ziele formuliert – zur strategischen Entwicklung des Wohnungsbestands (Angebot), zur Sicherung der Bedarfsgerechtigkeit für alle Einwohnerinnen und Einwohner (Nachfrage), zur Quartiersentwicklung sowie zur Marktbeobachtung und Kooperation. Sämtliche kommunale Planungen und Konzepte, die Berührungspunkte zum Themenfeld Wohnen aufweisen, können sich daran ausrichten. Außerdem wird sichergestellt, dass die Maßnahmen realisiert werden oder angepasst werden, falls sich die Rahmenbedingungen ändern. Hervorzuheben ist auch, dass wir die angestrebte enge Zusammenarbeit aller Wohnungsmarktakteure bereits mit dem Erstellungsprozess des Wohnkonzepts gestartet haben. Eine Arbeitsgruppe aus Stadtplanungsamt und Sozialamt bildete den Kern, weitere Struktureinheiten der Stadtverwaltung wurden in Workshops einbezogen. Am 6. April 2017 fand ein öffentliches Symposium statt, bei dem Wohnungsmarktakteure, Stadtpolitik und interessierte Bürgerinnen und Bürger ausgewählte Themenfelder des Konzeptes diskutierten.
Welche Prioritäten und Schwerpunkte setzt das Konzept?
Das Wohnkonzept beinhaltet 22 Handlungsfelder mit über 60 Maßnahmen. Da Wohnen ein existenzielles Bedürfnis aller Menschen ist, wäre es nicht sachgerecht, einzelne Bedarfe und Maßnahmen hintenan zu stellen. Aufgrund der hohen Marktdynamik haben wir uns entschieden, Schwerpunkte vor allem bei sozialen Belangen zu setzen. Dabei geht es unter anderem um die Wohnraumversorgung für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen. Das Konzept ist so ausgelegt, dass es bei Bedarf angepasst und durch weitere Instrumente ergänzt werden kann.
Was kann das Konzept? Was kann es nicht?
Das Wohnkonzept setzt an den Schlüsselstellen an, die im Verantwortungsbereich und in der Zuständigkeit der Kommune liegen. Es geht um die große Linie, nicht um einzelne Vorhaben oder Liegenschaften. Bei einer ganzen Reihe wichtiger Rahmensetzungen und Instrumente ist die Stadt jedoch von Bund und Land abhängig. Das betrifft beispielsweise bundespolitische Vorgaben zum Miet- und Bauplanungsrecht sowie Instrumente der Wohnungsbauförderung, die in der Hoheit des Freistaates Sachsen liegen.
Wann tritt das Wohnkonzept in Kraft?
Mit einem Beschluss des Stadtrats wird im Juni 2019 gerechnet. Ein Teil der Maßnahmen wird bereits realisiert. Der Wohnbeirat wird sich jährlich mit dem Umsetzungsstand und der aktuellen Entwicklung des Wohnungsmarkts befassen.