Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/wohnen/wohnhilfen/wohnungslosigkeit/hilfsangebote/housing-first.php 24.10.2024 11:16:22 Uhr 21.12.2024 18:56:47 Uhr |
Housing First in Dresden
Was ist Housing First?
Housing First – ist so einfach wie es klingt! Wohnungslose Menschen erhalten schnell und unkompliziert eine sichere Wohnung mit einem eigenen Mietvertrag. Vorrang hat der Neuanfang in den eigenen vier Wänden. Das Sozialamt vermittelt den Kontakt zum Vermieter und steht den Teilnehmenden von Housing First mit Rat und Tat zur Seite. Bei sozialen Schwierigkeiten können die Teilnehmenden nach dem Einzug in ihre Wohnung ein individuell passendes Betreuungsangebot des Sozialamts in Anspruch nehmen. Die Idee zu Housing First stammt aus den USA. Das Konzept wurde dort in den 1990er Jahren entwickelt.
Wer kann mitmachen?
Housing First ist für Menschen entworfen, die ein hohes Maß an Hilfe benötigen, um die Obdachlosigkeit hinter sich zu lassen. Mitmachen können alleinstehende Menschen, die bislang keine eigene Wohnung mieten konnten. Housing First steht beispielsweise Menschen ohne festen Wohnsitz offen, die auf der Straße und in Übergangsunterkünften leben.
Die Teilnehmenden benötigen eine Privathaftpflicht- und Hausratsversicherung. Die Mietzahlung muss durch eigenes Einkommen oder Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II vom Jobcenter oder Sozialhilfe vom Sozialamt sichergestellt sein.
Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist die Teilnahme ausgeschlossen. Mietschulden, schwere psychische Erkrankungen und/oder Suchterkrankungen bedeuten nicht automatisch einen Ausschluss von Housing First. Auch Abstinenz oder eine Therapiebereitschaft sind keine Bedingung für die Aufnahme in das Projekt. Sind die individuellen physischen und psychischen Fähigkeiten allerdings so stark beeinträchtigt sind, dass ein eigenständiges Wohnen nicht möglich ist (Hausordnung kann/wird nicht eingehalten werden bzw. Kündigung des Vermieters ist absehbar), ist auch eine Teilnahme an Housing First nicht möglich. Das gilt beispielsweise bei einer schwerwiegenden (akuten) Suchtproblematik, gravierenden Messi- bzw. Vermüllungstendenzen und einer schwerwiegenden kognitiven Einschränkung mit starker Beeinträchtigung der Kommunikations- und Absprachefähigkeit. Diese Ausschlussgründe gelten auch in vergleichbaren Projekten anderer Städte (zum Beispiel Berlin und Leipzig).
Wie läuft die Betreuung?
Das richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Teilnehmenden. Erfahrene Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter klären zunächst gemeinsam mit den Interessenten ihre persönliche Lage und besprechen Lösungsangebote. Die Mitarbeitenden unterstützen beispielsweise bei der An- und Ummeldung im Bürgeramt, beraten in sozialen Notlagen und begleiten die Teilnehmenden bei Terminen mit dem Vermieter.
Wer bietet Housing First in Dresden an?
Aktuell kooperiert das Sozialamt mit dem Großvermieter Vonovia. Die Miete für die Wohnungen sind sozial verträglich. Die Kosten trägt das Jobcenter oder Sozialamt. Das Wohnungsangebot soll Schritt für Schritt ausgebaut werden. Dafür werden noch weitere Kooperationspartner gesucht. Interessierte Vermieter können sich an wohnungsfuersorge@dresden.de wenden.
Wird das Pilotprojekt fortgesetzt?
Die Testphase lief bis Ende 2022. Derzeit wird das im Rahmen des Wohnungslosenhilfekonzept geprüft welche Ressourcen für die Fortsetzung in Dresden benötigt werden.
Wie erfolgt die Anmeldung zu Housing First in Dresden?
Eine Anmeldung ist derzeit nicht möglich, da dass Konzept derzeit überarbeitet wird.
Kontakt
Hilfe z. Überwindung besond. soz. Schwierigkeit (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Wohnungsfürsorge/ Integration
Besucheranschrift
Junghansstraße 2
01277 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Öffnungszeiten
Dienstag | 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr |
Donnerstag | 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr |