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2003: 150 Jahre Einwohneramt in Dresden

Am 1. November 1853 nahm das Dresdner Einwohneramt im damaligen Polizeihaus an der Frauenkirche (Cosel-Palais) seinen Betrieb auf. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Geschichte, Gegenwart und Zukunft des städtischen Amtes.
Im Mai 1853 wurde auf Veranlassung des königlichen Ministeriums des Innern und in Absprache mit dem Rat der Stadt die königlich sächsische Polizeidirektion gebildet. Die Aufgaben der Sicherheitspolizei wurden damit dem Land übertragen. Die Wohlfahrtspolizei blieb Angelegenheit der Stadt.
•»Personen aller Classen«, welche in Dresden wohnen oder längere Zeit dauernden Aufenthalt nehmen wollten, hatten sich innerhalb von 8 Tagen in der Regel persönlich anzumelden. •Bürger der Stadt erhielten »Bürgerscheine«.
Das Amt war bis 1990 in der Regel eine Einrichtung der sächsischen Polizei. Die Hauptaufgaben des Amtes bestanden wie bei seiner Gründung in der Registrierung der Dresdner Einwohner (Meldepflicht) sowie der Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer. Später kam die Erteilung von Personalausweisen und Reisepässen dazu.
Seit dem 01. Januar 1991 ist das Einwohneramt eine »zivile« Behörde. Es gehört innerhalb der Stadtverwaltung zum Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit.
Stand: Dezember 2003

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