Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/sport-und-freizeit/sport/sportfoerderung.php 11.02.2011 16:00:38 Uhr Uhr 21.12.2024 12:34:30 Uhr |
Sportförderung
Die Zuwendungen sind freiwillige, zweckgebundene öffentlich-rechtliche Geldleistungen der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung des Sports. Sie werden im kommunalen Interesse in der Regel an gemeinnützige Sportvereine mit dem Ziel vergeben, stadtweit breitensportliche Projekte sowie leistungssportliche Entwicklungen mit einer großen Sportartenvielfalt für breite Schichten der Bevölkerung, insbesondere für Kinder und Jugendliche (Mädchen und Jungen beziehungsweise junge Frauen und Männer), Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit Migrationshintergrund zu unterstützen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Stärkung des Ehrenamtes.
Zuwendungsvoraussetzungen
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Die Gewährung von Zuwendungen erfolgt auf Grundlage der Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung des Sportes (Sportförderrichtlinie) vom 1. Januar 2021.
Zuwendungsempfänger
(außer für die Gewährung von Stipendien und bei der Förderung von Sportveranstaltungen) sind:
a) gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Dresden (Dresdner Sportvereine)
b) der Stadtsportbund Dresden e. V.
c) die Stadtfachverbände der Landeshauptstadt Dresden
d) der Olympiastützpunkt Sachsen, Standort Dresden
Zuwendungsfähig
sind Dresdner Sportvereine, sofern diese
a) durch Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden rechtsfähig sind,
b) mindestens seit zwei Jahren im Vereinsregister des Amtsgerichtes Dresden eingetragen sind,
c) als Vereinszweck in den Zielen ihrer Satzung die Förderung des Sportes oder einer Sportart festgelegt haben,
d) die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt anerkannt ist,
e) mindestens 25 Mitglieder zum Stichtag 1. Januar haben,
f) einen Kinder- und Jugendanteil (Mitglieder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) von mindestens 10 vom Hundert oder mindestens 10
vom Hundert Anteil an Mitgliedern ab Vollendung des 50. Lebensjahres (außer Förderungen nach Teil B, Punkt 7 und Punkt 8 der Sportförderrichtlinie) zum Stichtag 1. Januar haben sowie
g) Mitglied im Landessportbund Sachsen e. V. sowie im Stadtsportbund Dresden e. V. sind.
Vorgehen
Die Antragstellung hat schriftlich unter Verwendung des verbindlichen Formulars sowie unter Beachtung der Antragfristen an folgende Postanschrift zu erfolgen:
Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Bildung, Jugend und Sport
Sportförderung
Postfach 12 00 20
01001 Dresden
Die einzelnen Antragsfristen sind unter Teil A, II, Punkt 1 – Antragstellung und Fristen der Sportförderrichtlinie einsehbar. Der Antragsteller ist für den fristgerechten Zugang verantwortlich.
Formulare/Downloads
-
Antrag auf Gewährung einer städtischen Zuwendung – Basisantrag Sportförderung
(*.pdf,
305 KB)
Hinweis: Der Basisantrag ersetzt nicht die Antragstellung des jeweiligen Förderbereiches.
- Rechtsbehelfsverzicht (*.pdf, 193 KB)
- Statut zur Verleihung des Sport- und Förderpreises der Landeshauptstadt Dresden (*.pdf, 101 KB)
Anträge konsumtive Sportförderung
Verwendungsnachweise konsumtive Sportförderung
Anträge investive Sportförderung
Auszahlung einer Zuwendung (Investitionszuschüsse)
Verwendungsnachweise investive Sportförderung
Kontakt Sportförderung
Frau Wagner
Sportförderung, konsumtiv
Telefon
0351-4882914
E-Mail
awagner3@dresden.de
Frau Hellmann
Sportförderung konsumtiv
Telefon
0351-4882915
E-Mail
LHellmann@dresden.de
Frau Rietzschel
Sportförderung investiv
Telefon
0351-4882916
E-Mail
drietzschel@dresden.de