Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/leben/gesellschaft/gleichstellung/aktuelles.php 18.11.2024 08:20:19 Uhr 19.11.2024 17:36:28 Uhr |
Aktuelle Informationen
Orange the World: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Meldung vom 18. November 2024
Am 25. November 2025 findet alljährlich der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen statt. Verschiedene Einrichtungen und Vereine haben sich auch dieses Jahr zusammengefunden, um auf die Situation von Frauen weltweit, bundesweit, in Sachsen und Dresden aufmerksam zu machen. Die diesjährige Aktion steht im Kontext der UN-Kampagne "Orange the World". UN-Women legt den Fokus auf Gewalt, die Frauen tagtäglich in Partnerschaft erleben.
Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wir sehen uns am 25. November um 16.30 Uhr vor dem Dresdner Kulturpalast!
Girls´ und Boys´ Day: Unternehmen und Einrichtungen gesucht!
Meldung vom 15. November 2024
Am Donnerstag, 3. April 2025, findet der bundesweite Girls´ und Boys´ Day statt. Im Rahmen dieses Aktionstages sollen Jungen und Mädchen ab der Mittelstufe ermutigt werden, bei ihren späteren Berufswahlen einen Blick über den Tellerrand zu wagen.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah, sucht auch für das nächste Jahr Unternehmen, Einrichtungen und Hochschulen, die sich an diesem geschlechtersensiblen Berufsorientierungstag beteiligen möchten.
Informationen zur Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes
Meldung vom 29. August 2024, zuletzt aktualisiert am 5. September 2024
Mit dem ab 1. November 2024 in Kraft tretenden Selbstbestimmungsgesetz ändern sich die Vorschriften bezüglich des Geschlechtseintrags. Zukünftig kann nach § 2 Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht in einem deutschen Personenstandseintrag geändert werden soll, indem sie durch eine andere der in § 22 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes vorgesehenen Angaben (männlich, weiblich, divers) ersetzt oder gestrichen wird.
Das Selbstbestimmungsgesetz wurde am 12. April 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Einer Zustimmung des Bundesrats bedarf es nicht. § 4 SBGG (Anmeldung beim Standesamt) trat bereits am 1. August 2024 in Kraft, da Erklärungen nach § 2 des SBGG drei Monate im Voraus einer Anmeldung bedürfen.
Alle Informationen zum Verfahren, zu den benötigten Unterlagen und zur entsprechenden Anmeldung für die Landeshauptstadt Dresden finden Sie unter folgendem Link.
Der Gerede e. V. bietet als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe Beratungen nach § 3 SBGG und Unterstützung auf dem Weg zur Namens- und/oder Personenstandsänderung an. Weitere Informationen und Kontaktdaten zum Verein finden Sie unter der folgenden Internetseite.
In der Bundesrepublik existiert kein staatliches Register über die Zulässigkeit und die geschlechtsspezifische Ausprägung von Vornamen. Die Prüfung muss daher im Einzelfall erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung nach § 4 SBGG soll eine Vorprüfung anhand der vorhandenen Vornamensliteratur und einer Internetrecherche erfolgen, ob die gewünschten Vornamen den Kriterien des Gesetzes genügen. Es soll auf die Antragsteller*innen zugegangen werden, falls der zukünftige Vorname nicht wählbar ist. Empfehlenswert ist es, sich in Zweifelsfällen vorab an eine Namensberatungsstelle, zum Beispiel bei der Universität Leipzig unter www.philol.uni-leipzig.de/namenberatungsstelle, zu wenden und dort ein Gutachten einzuholen.
Weitere Orientierungshilfen
Videoclip Dresdner Gleichstellungsarbeit
Meldung vom 1. August 2024
Die Träger der Gleichstellungsarbeit in Dresden machen in einem gemeinsamen Video auf die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Themas "Gleichstellung der Geschlechter" aufmerksam. Verschiedene Personen aus den entsprechenden Vereinen haben sich bereiterklärt, ihre Arbeit vorzustellen.
Das Video unterstreicht die Vielfältigkeit der Landeshauptstadt Dresden und leistet einen Beitrag zum Abbau von Berührungsängsten, Ausgrenzung und Diskriminierung. Es macht deutlich, an welcher Stelle Gleichstellungsarbeit wichtig ist, und dass jede Person aus verschiedenen Gründen Benachteiligung aufgrund des Geschlechts oder anderer Merkmale erleben kann. Die Themen sind beispielsweise: Frauen mit Einschränkungen, Alleinerziehende, Frauen mit Migrationserfahrung, Menschen, die sich der lgbtiq* Community zugehörig fühlen, Väter- und Männerarbeit, Frauen in der Kunst und Kultur sowie Themen zur Entgeltgleichheit. Es geht dabei um die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen.
Unterstützt wird die Gleichstellungsarbeit durch das Ehrenamt. Ohne sie wäre vieles kaum möglich.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Mitwirkenden!
Umgang mit sexistischer Werbung
Meldung vom 29. Mai 2024
Die Gleichstellungsbeauftragte der Landeshauptstadt Dresden, Dr. Alexandra-Kathrin Stanislaw-Kemenah, spricht anlässlich der Veröffentlichung der Webseite www.geschlechterwerbung.de über die geschlechterstereotypisierende und sexistische Werbung. In diesem Video werden die Parallelen zwischen Geschlechterstereotypen und Sexismus beleuchtet, die Merkmale sexistischer Werbung skizziert und die Handlungsmöglichkeiten gegen diskriminierende Werbung vorzugehen genannt. Auf der benannten Webseite finden Sie unter anderem die Forschungsergebnisse der TU Dresden in Bezug auf die Werbung an den öffentlichen Flächen in Dresden sowie Hinweise auf die Wanderausstellung "Kauf mich?! Frauen und Männer in der Werbung". Das Video finden Sie eingebettet auf der Dresdner Youtube-Plattform unter www.youtube.com
Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Querschnittsaufgabe: geschlechterreflektierende Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII in Dresden
Meldung vom 21. März 2024
Im Zeitraum von Juli bis September 2022 wurde eine stadtweite Online-Befragung der Akteur*innen in Dresden, die im Rahmen des SGB VIII aktiv sind zum Thema "Bestandsaufnahme zur Umsetzung der Querschnittsaufgabe: geschlechterreflektierende Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VII in Dresden" in der Dresdner Kinder- und Jugendhilfelandschaft durchgeführt. Der dafür entwickelte Fragebogen wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und dem Büro der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Dresden unter Beteiligung der Dresdner Fachstellen für geschlechterreflektierende Arbeit entwickelt und als Online-Fragebogen durch die Kommunale Statistikstelle gestaltet und bereitgestellt.
Wesentliches Ziel dabei war, eine "Ist-Stand-Analyse" zur Umsetzung der Querschnittsaufgabe geschlechterreflektierende Arbeit mit jungen Menschen im Rahmen des SGB VIII in Dresden zu erstellen und die Rückmeldungen und Erfahrungen der Fachkräfte als wesentliche Grundlage zu nutzen, um die geschlechterreflektierte Arbeit mit jungen Menschen nachhaltig zu stärken und weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse aus dem Fragebogen sollen darüber hinaus zur Vorbereitung einer thematischen Planungskonferenz dienen. Die Ergebnisse werden den fachspezifischen Gremien und Ämtern (z. B. Jugendhilfeausschuss, AG Querschnittsaufgaben, Facharbeitsgruppen, Büro der Gleichstellungsbeauftragten, Jugendamt) zur Verfügung gestellt.
Der Fragebogen umfasste zwölf Fragen, wobei mehrfach die Möglichkeit bestand, eigene Antworten und Anmerkungen zu formulieren. Die Befragung war freiwillig und erfolgte anonym. Nach 327 online Zugriffen sind letztlich neben den 55 vollständig abgeschickten Fragebögen, 94 nicht abgeschickt und 178 nur online aufgerufen worden.
Die Fragen waren wie folgt formuliert:
Auswertung und Kontakt für weitere Fragen
Rückblick auf Fachaustausch "Was? Wie? Mit Wem? - Eine Beratungsstruktur für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Dresden"
Meldung vom 31. Januar 2024
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (25. November) organisierte das Büro der Gleichstellungsbeauftragten am 24. November 2023, 18 Uhr, im Plenarsaal des Dresdner Rathauses einen Austausch für Fachkräfte der Antigewaltarbeit. Dabei wurde von aktuellen Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt (welche von Grenzverletzungen über Belästigungen bis hin zum Missbrauch reicht) in Sportveranstaltungen ausgegangen. Auf der Basis der bisherigen Praxis wurde im Rahmen des Fachaustausches diskutiert, was es im Hilfesystem für übergeordnete Strukturen braucht, um effektiv sexualisierter Gewalt im Stadtraum entgegenzuwirken sowie adäquate Opfer- und Täterarbeit zu leisten. Der Fachaustausch schloss mit diesem Anliegen an das durch den Dresdner Stadtrat beschlossene Strategiepapier zur Umsetzung des "Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (kurz Istanbul-Konvention) an.
Nach einem Input durch die Vertretung des Netzwerks gegen Sexismus und sexualisierte Gewalt im Fußball zum Thema "Sexualisierte Gewalt im Fußball – Bestandsaufnahme und Handlungsfelder" sowie einem Erfahrungsbericht der Fanbeauftragten der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden e. V. wurden u. a. folgende Themenbereiche unter den Expert*innen diskutiert:
- Umgang mit sexualisierter Gewalt bei der Sportgemeinschaft Dynamo Dresden e. V. - erste Bestandsaufnahme; Einblick in das Konzept der Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt, die 23. November 2023 von Dynamo ins Leben gerufen wurde
- Erfahrungen aus der bestehenden Arbeit gegen häusliche Gewalt (Was ist in Bezug auf sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum übertragbar?)
- aktuelle Vernetzung und Stand der Kapazitäten in der kommunalen Beratungslandschaft bezüglich der sexualisierten Gewalt im öffentlichen Raum
- notwendige Elemente einer gut funktionierenden Hilfsstruktur (Information, Awareness, Beratung, Prävention, Meldestellen)
- Männer als Akteure, Betroffene und Verbündete im Kontext sexualisierter Gewalt
Der Fachaustausch wird voraussichtlich im 3. Quartal 2024 in Form eines ganztägigen Fachtages weitergeführt. Wir werden Sie an dieser Stelle über die Fortsetzung des Austausches und Planung des Fachtages informieren.
In der angehängten Datei finden Sie eine bildliche Zusammenfassung des Austausches vom 24. November 2023 in Form eines "Graphic Recordings". Bitte beachten Sie, dass die Datei leider nicht vollständig barrierefrei ist.
Erstberatung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wieder möglich!
Meldung vom 24. August 2023
Eine Erstberatung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für die Bürgerschaft der Stadt Dresden ist ab sofort zu den allgemeinen Sprechzeiten wieder möglich.
Das bieten wir an:
- Informationen zum AGG
- Ersteinschätzung zum jeweiligen Diskriminierungsfall
- Vermittlung an geeignete Ansprechpersonen
Auf Wunsch erfolgt die Beratung anonym. Den Gesetzestext sowie weitere Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - auch in verschiedenen Sprachen - finden Sie folgend in der Linkliste. Eine barrierearme, für Vorlese-Software optimierte Variante finden Sie in der Linkliste auf der Homepage der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und Senior*innen. Den dazugehörigen Direktlink finden Sie ebenso folgend aufgeführt.
Kontakt
Erstberatung im Büro der Gleichstellungsbeauftragten
Telefon
0351-4882088
E-Mail
antidiskriminierung@dresden.de
Weitere Informationen zum AGG
Beantragung von Fördermitteln: aktualisierte Kontaktmöglichkeiten
Meldung vom 18. Juli
Hinweise für die Beantragung von Fördermitteln oder der Abruf von entsprechenden Anlagen finden Sie unter folgendem Link.
Kontakt
Bei Fragen oder Anliegen im Bereich Förderung bitten wir um Beachtung der folgenden Öffnungszeiten.
Telefon
0351-4882088
, 0351-4882267
Öffnungszeiten
Montag: 13 bis 15 Uhr und Donnerstag: 9 bis 11 Uhr