Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aemter-und-einrichtungen/oe/korrekturen/steuer-und-stadtkassenamt.php 07.11.2024 17:40:27 Uhr 21.12.2024 17:22:58 Uhr |
Steuer- und Stadtkassenamt
ist zuständig für die Steuerverwaltung (Steueramt) und verwaltet außerdem alle
Ein- sowie Auszahlungen (Stadtkasse) der Landeshauptstadt Dresden
Steueramt - Aufgaben und Kontakt
Abteilung Grundsteuer
- Veranlagung der Grundsteuer auf der Basis der Grundlagenbescheide des Finanzamtes
- Veranlagung und Erhebung der Straßenreinigungsgebühr auf der Grundlage der entsprechenden Abgabensatzungen
Telefon
(0351) 488 2180
E-Mail
grundbesitzabgaben@dresden.de
Abteilung Gewerbesteuer
- Veranlagung der Gewerbesteuer auf der Basis der Grundlagenbescheide des Finanzamtes
Telefon
(0351) 488 2816
E-Mail
gewerbesteuer@dresden.de
Abteilung Aufwandssteuer
- Veranlagung und Erhebung der örtlichen Verbrauchs- und Aufwandsteuern auf Grundlage der entsprechenden Abgabensatzungen der Landeshauptstadt Dresden:
- Hundesteuer
- Spielautomatensteuer
- Zweitwohnungssteuer
- Beherbergungssteuer
Hundesteuer
Telefon
(0351) 488 2155
E-Mail
hundesteuer@dresden.de
Spielautomatensteuer
Telefon
(0351) 488 2370
E-Mail
spielautomatensteuer@dresden.de
Zweitwohnungssteuer
Telefon
(0351) 488 2880 / 2838
E-Mail
zweitwohnungssteuer@dresden.de
Beherbergungssteuer
Telefon
(0351) 488 2719
E-Mail
beherbergungssteuer@dresden.de
Stadtkasse - Aufgaben und Kontakt
Abteilung Zentrale Aufgaben
- Zentraler Rechnungs- und Belegeingang sowie deren Erfassung und Buchung in Abstimmung mit den jeweiligen Fachämtern
- Abwicklung des städtischen baren und unbaren Zahlungsverkehrs zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Stadtverwaltung (darunter fallen: Einzahlungen entgegennehmen, Auszahlungen leisten und Einzugsermächtigungen bearbeiten)
- Verwahrung von Wertgegenständen und anderen Gegenständen
Telefon
(0351) 488 2701
E-Mail
stadtkasse@dresden.de
Öffnungszeiten der Zahlstellen
Ostra-Allee 95. Ebene, Zimmer 301 | Theaterstr. 11-152. Etage, Zimmer 209 | Junghansstr. 22. Etage, Zimmer 209 | |
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Montag | 8 bis 12 Uhr | 8 bis 12 Uhr | 9 bis 12 Uhr |
Dienstag | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr | 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr |
Mittwoch | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung | nach Vereinbarung |
Donnerstag | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr | 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr | 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr |
Freitag | 8 bis 12 Uhr | 8 bis 12 Uhr | 9 bis 12 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten |Anfrage für Terminvereinbarung | stadtkasse-barkasse@dresden.de(0351) 488 2270 | stadtkasse-barkasse@dresden.de(0351) 488 6016 | stadtkasse-barkasse@dresden.de(0351) 488 1360 |
Abteilung Geschäftspartnerkontenführung
- Führen von Geschäftspartnerkonten für alle städtischen Forderungen (z. B. für Steuern, Mieten, Kita-Elternbeiträge, Eintrittsgelder für städtische Kultureinrichtungen, Standgebühren für Marktbeteiligung, Bußgelder und viele weitere)
- Mahnung bei Zahlungsverzug, Bearbeitung der Mahnungsreklamationen, Festsetzung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen, sowie die Erhebung von Zinsforderungen bei verspäteten Zahlungen und die Erklärung von Aufrechnungen zu Forderungen
- Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Telefon
(0351) 488 2714
E-Mail
stadtkasseGKF@dresden.de
Öffnungszeiten
Montag9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach VereinbarungDienstag9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr,17 bis 18 Uhr nach VereinbarungMittwochnach VereinbarungDonnerstag9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr,17 bis 18 Uhr nach VereinbarungFreitag9 bis 12 Uhr
Abteilung Beitreibung
- Als Vollstreckungsbehörde: die Beitreibung von öffentlich- sowie privat-rechtlichen Forderungen der Landeshauptstadt Dresden
- Als Vollstreckungsbehörde: Vollstreckungshilfe im Rahmen der Amtshilfe bei der Beitreibung der Forderungen von anderen Städten und Gemeinden, Landkreisen, Ländern und des Bundes sowie anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie Vollstreckungshilfe auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens für die Republik Österreich und für weitere EU-Staaten im Rahmen europäischer Abkommen
- Bearbeitung von Anträgen auf Vollstreckungsaufschub
Telefon
(0351) 488 2153
E-Mail
stadtkasse-beitreibung@dresden.de
Öffnungszeiten
Montag9 bis 12 Uhr, ab 13 Uhr nach VereinbarungDienstag9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr,17 bis 18 Uhr nach VereinbarungMittwochnach VereinbarungDonnerstag9 bis 12 und 13 bis 17 Uhr,17 bis 18 Uhr nach VereinbarungFreitag9 bis 12 Uhr
Die Stadtkasse bearbeitet keine Beschwerden zur Betragshöhe fälliger Forderungen. Hierfür ist ausschließlich das Fachamt zuständig, das die Forderung erhoben und z. B. durch Bescheid festgesetzt oder mit Rechnung angefordert hat.