Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/mietrechtsberatung.php 09.08.2023 07:12:26 Uhr 04.04.2025 18:10:19 Uhr |
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Mietrechtsberatung
Mietrechtsberatung beantragen
Wer hat Anspruch auf mietrechtliche Beratung?
Für die Inanspruchnahme der mietrechtlichen Beratung sind Inhabende eines Dresden-Passes anspruchsberechtigt, welche Mieterinnen und Mieter einer Wohnung sind und der Unterstützung in finanziellen mietrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit ihrer angemieteten bzw. anzumietenden Unterkunft bedürfen.
Einen Dresden-Pass erhalten Einwohner und Einwohnerinnen mit Hauptwohnsitz in Dresden, die folgende Sozialleistungen beziehen:
Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Sozialgesetzbuch (SGB) XII
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II
Wohngeld nach dem Wohngeldgeldgesetz (WoGG)
Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Barbetrag nach §§ 39, 40 Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wer hat Anspruch auf kostenfreie Mietrechtsberatung?
Eine mietrechtliche Beratung bei den Leistungserbringern
kann erhalten, wenn folgende Voraussetzungen gleichzeitig
vorliegen:
Wer berät in mietrechtlichen Fragen?
Die Beratung können Personen, Vereine, Einrichtungen, und Andere wahrnehmen, wenn sie zur mietrechtlichen Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz berechtigt sind und mit dem Sozialamt eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen haben.
Welche Dienstleistungen werden durch den Leistungserbringer erbracht?
Unter Vorlage des Dresden-Passes sowie der Abgabe der Unterschrift und Registrierung der Dresden-Pass-Nummer können bei den Leistungserbringenden einmalig pro Jahr antragsfrei Dienstleistungen zu mietrechtlichen Problemlagen in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören beispielsweise Probleme
bei Mieterhöhungsverlangen durch ihre/ihren Vermieter/-in oder
bei der Betriebskostenabrechnung oder
bei Modernisierungsvorhaben für die selbst angemietete oder anzumietende Wohnung.
Zum Umfang der Beratung gehören
mündliche Beratungen zu den mietrechtlichen Problemen und
kostenfreie notwendigen Schriftverkehre mit der/dem Vermieter/-in
Benötigte Dokumente
Optionale Dokumente
- Betriebskostenabrechnung
- Mieterhöhungsnachweis
Zuständige Organisationseinheiten
Folgende Leistungserbringende beraten zurzeit:
Mieterverein Dresden und Umgebung e. V.
Besucheranschrift
Fetscherplatz 3
01307 Dresden
Telefon
0351-866450
E-Mail
info@mieterverein-dresden.de
Website
www.mieterverein-dresden.de
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag jeweils: 8 Uhr bis 19 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 16 Uhr