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https://www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/wo-duerfen-radfahrer-fahren.php 18.11.2024 10:33:58 Uhr 23.11.2024 09:19:01 Uhr

Wo dürfen Radfahrer fahren?

Fahren Sie nur dort, wo es erlaubt ist – damit alle sicher ans Ziel kommen, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.

Straße

  • Ist keine separat gekennzeichnete Führungsform für Fahrräder vorhanden, müssen Fahrräder auf der Straße fahren.
  • Kinder müssen bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren und dürfen diesen bis zu ihrem zehnten Geburtstag nutzen.
  • Beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge einen Überholabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.
  • Radfahrer dürfen auf Straßen nebeneinanderfahren, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
  • Radfahrer sollen einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen halten, damit sie vor unachtsam geöffneten Autotüren geschützt sind.
Radfahrer auf der Straße im fließenden Verkehr

Fahrradstraße

  • Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten.
  • Mit dem Zusatzschild „Kfz frei“ dürfen auch Pkw, Motorräder und Lkw eine Fahrradstraße befahren.
  • Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren.
  • Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen besonders Rücksicht nehmen.
  • Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
  • Es ist ein Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen markiert, der vom Radverkehr nicht befahren werden soll.
Deutliche markierte Fahrradstraße in Dresden

Radfahrstreifen

  • Der Radfahrstreifen ist auf der Straße mit einer durchgezogenen breiten weißen Linie markiert.
  • Die Benutzungspflicht wird durch das blaue Verkehrsschild gekennzeichnet. 
  • Radfahrstreifen dürfen vom Kraftfahrzeugverkehr nicht befahren werden.
Radfahrer fährt auf einem Radfahrstreifen

Radfahrstreifen in Mittellage

  • Der "Radfahrstreifen in Mittellage" befindet sich zwischen zwei Fahrstreifen des Kraftfahrzeugverkehrs.
  • In den aktuellen Regelwerken wird diese Variante als sichere Lösung angesehen, da Radfahrer leichter gesehen werden.
  • Eine Unfalldatenanalyse in Dresden (Zeitraum 2019–2021) zeigt, dass nach Umsetzung eines Radfahrstreifens in Mittellage die Unfallzahlen rückläufig sind, da Radfahrer seltener übersehen werden.
  • Einige Radfahrer fühlen sich auf Radfahrstreifen in Mittellage unsicher.
  • Radfahrer auf einem markierten Radstreifen in Mittellage zwischen zwei Fahrzeugspuren

    Schutzstreifen

    • Schutzstreifen sind durch eine unterbrochene schmale weiße Linie und ein Schild für Radfahrer gekennzeichnet.
    • Er darf nur im Bedarfsfall vom Kraftfahrzeugverkehr befahren werden.
    • Beim Überholen von Radfahrern müssen Fahrzeuge einen Überholabstand von 1,50 Meter einhalten.
    Verkehrssituation auf der Chemnitzer Straße, auf dem rechten Bildrand ein Radfahrer auf einem Schutzstreifen

    Radweg

    • Ein Radweg ist von der Fahrbahn durch einen Bordstein getrennt oder verläuft straßenunabhängig.
    • Zusätzlich gibt es eine Trennung zum Gehweg.
    • Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind.
    Radweg auf der Ammonstraße, vorm Hintergrund das World Trade Center

    Gemeinsamer
    Geh- und Radweg

    • Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist von der Fahrbahn durch einen Bordstein getrennt oder wird als eigenständiger Weg abseits von Straßen geführt.
    • Es gibt keine Trennung zum Gehweg.
    • Gemeinsame Rad- und Gehwege sind benutzungspflichtig, wenn diese mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind.
    Auf einem Schild ist ein gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen, im Hintergrund ein Radfahrer.

    Fahrrad frei

    • Gehwege und Fußgängerzonen sind dem Fußgänger vorbehalten.
    • Sind diese Bereiche mit „Fahrrad frei“ gekennzeichnet, dürfen Radfahrer dort fahren.
    • Voraussetzung sind Rücksicht und Schrittgeschwindigkeit.
    • Alternativ können Radfahrer hier auch auf der Straße fahren.
    Hinweisschild "Fahrrad frei" unter einem blauen Hinweisschild, welches einen Fußweg ausweist

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