Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/wo-duerfen-radfahrer-fahren.php 18.11.2024 10:33:58 Uhr 10.04.2025 03:34:33 Uhr |
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Wo dürfen Radfahrer fahren?
Fahren Sie nur dort, wo es erlaubt ist – damit alle sicher ans Ziel kommen, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.
Straße
- Ist keine separat gekennzeichnete Führungsform für Fahrräder vorhanden, müssen Fahrräder auf der Straße fahren.
- Kinder müssen bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren und dürfen diesen bis zu ihrem zehnten Geburtstag nutzen.
- Beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge einen Überholabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.
- Radfahrer dürfen auf Straßen nebeneinanderfahren, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
- Radfahrer sollen einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen halten, damit sie vor unachtsam geöffneten Autotüren geschützt sind.
Fahrradstraße
- Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten.
- Mit dem Zusatzschild „Kfz frei“ dürfen auch Pkw, Motorräder und Lkw eine Fahrradstraße befahren.
- Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren.
- Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen besonders Rücksicht nehmen.
- Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Es ist ein Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen markiert, der vom Radverkehr nicht befahren werden soll.
Radfahrstreifen in Mittellage
Gemeinsamer
Geh- und Radweg
- Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist von der Fahrbahn durch einen Bordstein getrennt oder wird als eigenständiger Weg abseits von Straßen geführt.
- Es gibt keine Trennung zum Gehweg.
- Gemeinsame Rad- und Gehwege sind benutzungspflichtig, wenn diese mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind.