Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/verkehr/fahrrad/wo-duerfen-radfahrer-fahren.php 18.11.2024 10:33:58 Uhr 23.11.2024 09:19:01 Uhr |
Wo dürfen Radfahrer fahren?
Fahren Sie nur dort, wo es erlaubt ist – damit alle sicher ans Ziel kommen, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer.
Straße
- Ist keine separat gekennzeichnete Führungsform für Fahrräder vorhanden, müssen Fahrräder auf der Straße fahren.
- Kinder müssen bis zu ihrem achten Geburtstag auf dem Gehweg fahren und dürfen diesen bis zu ihrem zehnten Geburtstag nutzen.
- Beim Überholen müssen Kraftfahrzeuge einen Überholabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten.
- Radfahrer dürfen auf Straßen nebeneinanderfahren, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.
- Radfahrer sollen einen Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen halten, damit sie vor unachtsam geöffneten Autotüren geschützt sind.
Fahrradstraße
- Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten.
- Mit dem Zusatzschild „Kfz frei“ dürfen auch Pkw, Motorräder und Lkw eine Fahrradstraße befahren.
- Radfahrer dürfen grundsätzlich nebeneinander fahren.
- Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen besonders Rücksicht nehmen.
- Für alle Verkehrsteilnehmer gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Es ist ein Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen markiert, der vom Radverkehr nicht befahren werden soll.
Radfahrstreifen
- Der Radfahrstreifen ist auf der Straße mit einer durchgezogenen breiten weißen Linie markiert.
- Die Benutzungspflicht wird durch das blaue Verkehrsschild gekennzeichnet.
- Radfahrstreifen dürfen vom Kraftfahrzeugverkehr nicht befahren werden.
Radfahrstreifen in Mittellage
Schutzstreifen
- Schutzstreifen sind durch eine unterbrochene schmale weiße Linie und ein Schild für Radfahrer gekennzeichnet.
- Er darf nur im Bedarfsfall vom Kraftfahrzeugverkehr befahren werden.
- Beim Überholen von Radfahrern müssen Fahrzeuge einen Überholabstand von 1,50 Meter einhalten.
Radweg
- Ein Radweg ist von der Fahrbahn durch einen Bordstein getrennt oder verläuft straßenunabhängig.
- Zusätzlich gibt es eine Trennung zum Gehweg.
- Radwege sind benutzungspflichtig, wenn sie mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind.
Gemeinsamer
Geh- und Radweg
- Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist von der Fahrbahn durch einen Bordstein getrennt oder wird als eigenständiger Weg abseits von Straßen geführt.
- Es gibt keine Trennung zum Gehweg.
- Gemeinsame Rad- und Gehwege sind benutzungspflichtig, wenn diese mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind.
Fahrrad frei
- Gehwege und Fußgängerzonen sind dem Fußgänger vorbehalten.
- Sind diese Bereiche mit „Fahrrad frei“ gekennzeichnet, dürfen Radfahrer dort fahren.
- Voraussetzung sind Rücksicht und Schrittgeschwindigkeit.
- Alternativ können Radfahrer hier auch auf der Straße fahren.