Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/umwelt/hochwasser/kleingaerten-hochwasser.php 10.10.2024 09:10:38 Uhr 21.12.2024 15:19:16 Uhr |
Kleingärten im Altelbarm
Abflussbereich und Überschwemmungsgebiet
Der Abflussbereich der Elbe bei Hochwasser umfasst innerhalb des rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebietes die Flächen der Vorländer, des Altelbarms und der Flutrinnen, über die sich die Strömung des Hochwassers flächig und gerichtet hinwegbewegt (siehe Themenstadtplan). Große Teile des Überschwemmungsgebietes gehören also nicht zu dem Bereich, den das Hochwasser zum Abfluss benötigt.
Grundlage für die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes und des Abflussbereiches innerhalb dieses Gebietes sind Auswertungen des digitalen zweidimensionalen hydrodynamisch-numerischen Modells (2D-HN-Modells) des Freistaates Sachsen. Wasserrechtlich vorgegebener Maßstab der Berechnungen ist ein Hochwasserereignis, wie es statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist. Das rechtswirksame Überschwemmungsgebiet der Elbe in Dresden wurde letztmalig am 1. Oktober 2018 festgesetzt und am 21. Januar 2019 aktualisiert.
Im rechtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet – besonders im Abflussbereich der Elbe – sind grundsätzlich verboten (siehe § 5 Abs. 2, § 78 und § 78a Wasserhaushaltsgesetz sowie § 73 und § 74 Sächsisches Wassergesetz):
- die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen (wie Gartenlauben)
- die Errichtung von Mauern, Wällen oder ähnlichen Anlagen (wie Zäune)
- Anpflanzungen, die den Wasserabfluss behindern können (wie zaunersetzende Hecken
Mit dem 2D-HN-Modell Elbe können vergangene Hochwasserereignisse nachvollzogen werden. Außerdem können verschiedene Szenarien berechnet werden, zum Beispiel die Ausbreitung eines hundertjährlichen Hochwassers und die Ausgestaltung eines optimalen Hochwasserabflussbereiches. Auch die Wassertiefen und durchschnittlichen Fließgeschwindigkeiten können mit dem 2D-HN-Modell Elbe bestimmt werden.
Ziel der Landeshauptstadt Dresden ist es, auch im Hochwasserabflussbereich der Elbe bestehende Nutzungen weitest möglich zu erhalten und zu fördern.
Der Stadtrat hatte die Stadtverwaltung Dresden deshalb beauftragt, als Grundlage für künftige Planungen und Entscheidungen im Altelbarm ein Konzept zur hochwasserangepassten Gestaltung des Abflussgebietes zu erarbeiten.
Zu diesem Konzept wurde im Oktober/November 2019 eine intensive öffentliche Beteiligung durchgeführt. Im Anschluss wurden mit den betroffenen Kleingartenvereinen jeweils anlagenspezifische Lösungen zur parzellengenauen Umsetzung des Konzeptes diskutiert und abgestimmt.
Am 4. Juni 2020 beschloss der Stadtrat das Gestaltungskonzept:
Im Konzept zur hochwasserangepassten Gestaltung des Abflussgebietes werden die Flächen im Altelbarm ausgewiesen, die künftig uneingeschränkt kleingärtnerisch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden können. Zudem werden Flächen bestimmt, die für einen möglichst ungehinderten Hochwasserabfluss von Bebauung, Anlagen und größeren Anpflanzungen freizuhalten sind.
Das Konzept kann hier eingesehen werden:
Förderprogramm
2015 beschloss der Stadtrat (Stadtratsbeschluss V0105/14 mit Anlagen), mit finanziellen Mitteln und praktischer Hilfe die freiwillige Aufgabe einzelner Parzellen zu begleiten. Diese Förderung wurde im April 2019 bis 2025 verlängert (Stadtratsbeschluss A0479/18). Betroffen sind Kleingärten nicht nur im Altelbarm, sondern auch Anlagen im Eingangsbereich des Ostrageheges in Dresden-Friedrichstadt. Bis 2019 wurden etwa 150 Parzellen im gesamten Stadtgebiet mit städtischer Unterstützung umgestaltet und die Pächter entschädigt.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 4. Juni 2020 wurde das bestehende Förderprogramm erweitert, wodurch auch Verlagerungen in weniger kritische Bereiche begünstigt werden. Grundlage der städtischen Unterstützung ist eine jeweils separate Vereinbarung zwischen dem entsprechenden Kleingartenverein, dem Stadtverband „Dresdner Gartenfreunde“ e.V. und der Landeshauptstadt Dresden, um die anlagenkonkreten Bedingungen berücksichtigen zu können.
Grundsätzlich werden nur Lauben und Anlagenteile zurückgebaut, deren Nutzung durch ihre Pächter freiwillig aufgegeben wird. Ziel ist es, soweit dies nicht dem Konzept zur hochwasserangepassten Gestaltung des Altelbarms widerspricht, die Parzellen kleingärtnerisch weiter zu nutzen.
Wasserrechtliche Genehmigung
Aufgrund der grundsätzlich bestehenden Bauverbote im rechtswirksam festgesetzten Überschwemmungsgebiet gemäß Wasserhaushaltsgesetz und Sächsischem Wassergesetz ist der Neubau von Lauben nur in begründeten Einzelfällen möglich (siehe Info-Kasten rechts), wenn durch den Pächter eine schriftliche wasserrechtliche Genehmigung beantragt und erteilt wurde.
Neben dem allgemeinen Antragsformular (Formular B 12.4) kann für den wasserrechtlichen Antrag auf Laubenneubau das gesonderte Antragsformular (Formular B 12.6) genutzt werden. Voraussetzung für eine wasserrechtliche Genehmigung ist, dass die Laube in einem Bereich des Altelbarmes liegt, der gemäß dem vorliegenden Gestaltungskonzept als nicht abflussrelevant bzw. aufgrund der jeweiligen Vereinbarung mit dem Kleingartenverein nicht für den Rückbau vorgesehen ist.
Häufig gestellte Fragen
Nachfolgend werden typische Fragen beantwortet, die in den bisherigen Diskussionen gestellt wurden (Stand: Juni 2021):
Besteht die Hochwassergefahr im Abflussbereich der Elbe immer noch oder gibt es inzwischen neue Erkenntnisse?
Wie werden Pächter unterstützt, die die Nutzung ihrer Parzelle freiwillig aufgeben?
Muss jeder Kleingarten im Überschwemmungsgebiet komplett zurückgebaut werden?
Kann ich meine alte Laube durch eine neue ersetzen, die einem Hochwasser besser standhalten würde?
Werden noch grundlegende Baumaßnahmen für Gemeinschaftsanlagen der Kleingartenanlage als Ganzes genehmigt?
Wie lange gelten die Stadtratsbeschlüsse? Wie verbindlich sind die beschlossenen Termine?
Können Parzellen auch bereits vor den beschlossenen zeitlichen Zielen verlagert werden?
Was passiert in benachbarten, ebenso im Abflussbereich liegenden Kleingartenanlagen auf privaten Grundstücken, die sich nicht um die Thematik kümmern?
Wenn zusammenhängende Flächen an die Stadt gegeben werden, wird dann eine neue Umzäunung errichtet?
Kann eine aufgegebene Parzelle im Innenbereich der Anlage mit einer Parzelle am Rande der Anlage getauscht werden?
Kann es sein, dass während des Umbaus bzw. der Neugestaltung von Parzellen bereits zugesicherte Mittel für Entschädigung und Beräumung wegfallen?
Wer erhält die Entschädigung und wie hoch ist diese?
Bis wann muss man freiwillig kündigen, damit man noch eine Entschädigung erhält?
Kann man auch eine Entschädigung erhalten, wenn man eine Laube mit einer befristeten, wasserrechtlichen Genehmigung freiwillig aufgibt?
Welche Kosten für den Rückbau werden getragen?
Wer pflegt nicht mehr genutzte Parzellen, die zurückgebaut werden sollen, bis zum vereinbarten Zeitpunkt des Umbaus bzw. der Neugestaltung der Anlage? Wer trägt die Kosten dafür?
Wer trägt die verlorengehenden Pachtzahlungen bis zum Rückbau, wenn keine Pächter für eine Nutzung als unbebautes Kleingartenland gefunden werden?
Wie ist die Vergabe der Entschädigung geregelt, wenn Pächtern vor ihrer Entscheidung, die Parzelle aufzugeben, durch den Verein gekündigt wird.
Gibt es Bedingungen, die eine finanzielle Entschädigung ausschließen, aber den praktischen Rückbau trotzdem unterstützen?
Gibt es eine weitergehende Unterstützung insbesondere für ältere Menschen, die freiwillig zu einer geeigneten und unproblematischen Parzelle wechseln würden? Kann die Stadt insbesondere die ohnehin zurückzubauenden Lauben auf die neuen Parzellen umsetzen oder neue Lauben aufbauen (die die Pächter dann selber bezahlen)?
Was soll man tun, wenn neue Lauben in einer benachbarten, ebenso im Abflussbereich liegenden, Anlage gebaut werden?
- Festgesetzte Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete Elbe
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Potentiell überschwemmte Flächen an der Elbe
Hinweis: Für die Auswahl der verschiedenen Pegelstände muss im Themenstadtplan unter "Themen", "Umwelt", "Hochwasser & Starkregen" bei "Elbe - potentiell überschwemmte Flächen (Modell 2017)" der Haken gesetzt werden.
- Hochwasserrisikomanagementplanung Elbe und Gewässer erster Ordnung
- Hochwasserschutz zwischen Zschieren und Tolkewitz