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https://www.dresden.de/de/stadtraum/umwelt/abfall-stadtreinigung/aktuelles/abfallentsorgung-im-Winter.php 10.01.2024 09:12:50 Uhr 26.12.2024 11:14:24 Uhr

Abfallentsorgung im Winter

Wenn Schnee und Eisglätte die Müllabfuhr behindern

Müllabfuhr im Winter
Entsorgungsprobleme im Winter

Der Winter stellt manchmal besondere Anforderungen an die Mitarbeiter der Müllabfuhr.

Straßen, die nicht ausreichend vom Schnee befreit und gestreut sind, können von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren werden. Zugeschneite oder eingefrorene Abfallbehälter, nicht geräumte Transportwege zur Straße und Schneewälle zwischen Gehweg und Fahrbahn machen ein Entleerung teilweise oder ganz unmöglich. 

Bitte denken Sie als Anlieger daran, dass Sie die an Ihr Grundstück angrenzenden Gehwege vom Schnee beräumen und streuen müssen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Winterdienstsatzung.

Winterdienst-Anliegersatzung

Zugeschneite Straßen
Zugeschneite Straßen
Abfallentsorgung im Schnee
Winter in der Stadt

Bitte beachten Sie

  • Schneewälle am Straßenrand lassen Autos näher zur Fahrbahnmitte parken. Ein Entsorgungsfahrzeug benötigt eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,25 Meter.
  • Der Winterdienst erfolgt auf den für die Verkehrsinfrastruktur wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Plätzen. Der überwiegende Teil (rund 51 Prozent) der Straßen ist winterdienstfrei, das heißt auf diesen Straßen erfolgt keine öffentliche Schneeberäumung.
  • Nicht oder nicht ausreichend beräumte Standplätze und Transportwege auf den Wohngrundstücken erschweren den Behältertransport. Dies verursacht Zeitverzögerungen, der Tourenplan kann nicht mehr eingehalten werden.
  • Schneeräumen gehört zur Anliegerpflicht. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschoben werden und für den ungehinderten Abfallbehältertransport muss ein Durchbruch des Schneewalls auf dem Gehweg bis zum Straßenrand vorhanden sein.
  • Bei ungünstiger Witterung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder Ermäßigung der Gebühren (beispielsweise bei nicht vollständiger Leerung der Tonne durch festgefrorene Abfälle).
Abfalltonne im Schnee
Abfalltonne im Schnee

Und so können Sie mithelfen

  • Bioabfälle oder andere feuchte Abfälle wickeln Sie am besser in mehrere Lagen Zeitungspapier oder Papiertüten ein um die Feuchtigkeit zu binden.
  • Flüssigkeiten gehören keinesfalls in Abfallbehälter. Teebeutel, Kaffeefilter oder -pads immer gut abtropfen lassen.
  • Stopfen Sie Ihren Abfallbehälter nicht voll. Die Abfälle verkeilen sich dadurch im Behälter und frieren schneller an. Beim Leeren bleiben die Abfälle in der Tonne stecken.
  • Der Boden der Abfalltonnen sollte im Winter mit zusammengeknülltem Zeitungspapier, Pappe oder auch Strauchschnitt ausgelegt werden.
  • Stellen Sie Abfallbehälter, wenn möglich, unter ein Dach oder nah an der Hauswand ab.
  • Bei Frost können Sie zur Sicherheit, unmittelbar vor dem Entsorgungstermin, vorsichtig die Abfälle in der Tonne lockern und dafür sorgen, dass auch der Deckel nicht festgefroren ist. Achtung: Abfalltonnen bestehen aus Kunststoff, welcher bei niedrigen Temperaturen spröde werden kann.
  • Für den Fall witterungsbedingter Störungen bei der Abfuhr, bevorraten Sie sich mit gebührenpflichtigen Restabfall- und gebührenfreien Gelben Säcken (Bezug siehe Abfallratgeber oder im Themenstadtplan). Lagern Sie die gefüllten Säcke solange zwischen, bis wieder eine störungsfreie Abfallentsorgung erfolgen kann. Stellen Sie die Säcke dann am regulären Entleerungstag neben den jeweiligen Abfallbehälter.
  • Lagern Sie Wertstoffe wie Pappe, Papier oder Glas zu Hause zwischen.
  • Kann Ihr Standplatz nicht angefahren werden, können Sie mit Ihrem zuständigen Entsorger absprechen, dass Sie Ihren Behälter am Leerungstag an einer nahegelegenen Hauptstraße bereitstellen. Vereinbaren Sie eine feste Übergabestelle und kennzeichnen Sie Ihren Behälter.

Kontakt

Abfall-Info-Telefon

Telefon 0351-4889633
E-Mail abfallberatung@dresden.de


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr,
Dienstag und Donnerstag von 13 bis 17 Uhr.
Persönliche Vorsprachen nur mit Termin möglich.

Straßen- und Tiefbauamt

Abteilung Straßeninspektion