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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/winterdienst.php 29.04.2024 11:44:49 Uhr 24.12.2024 04:41:42 Uhr

Winterdienst, Anliegerpflichten

Für den Winterdienst gibt es zwei Verantwortungsbereiche: Die Stadt Dresden sorgt für den Winterdienst im Hauptverkehrsnetz der öffentlichen Straßen. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sind für die Beseitigung von Schnee und Eis auf Gehwegen vor ihren eigenen Grundstücken verantwortlich.

Kontakt

Straßeninspektion (Abt.)

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Straßen- und Tiefbauamt


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