Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/stadtraum/planen/stadtentwicklung/offenlagen/b-3038-wohnbebauung-kipsdorfer-strasse.php 20.06.2024 07:47:48 Uhr 19.11.2024 00:40:31 Uhr |
Bebauungsplan Nr. 3038 Dresden-Seidnitz/Tolkewitz Wohnstandort Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 7. November 2018 nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss-Nr. V2572/18 die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 3038, Dresden-Seidnitz/Tolkewitz, Wohnstandort Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße, beschlossen.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen als auch einer Maßnahme der Innenentwicklung, demzufolge wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB, ohne Aufstellung eines Umweltberichtes (§ 2 a BauGB), ohne die Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB aufgestellt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wurde am 10. Mai 2022 der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB vorgestellt und erörtert und hat in der Fassung vom 6. April 2022 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 2. Mai bis einschließlich 3. Juni 2022 in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden öffentlich ausgelegen. Während dieser Frist konnten Äußerungen vorgebracht werden. Sie wurden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und flossen in den Entwurf des Bebauungsplanes ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr und Liegenschaften hat am 29. Mai 2024 mit Beschluss zu V2804/24 die Änderung des Geltungsbereiches beschlossen sowie den Entwurf des o. g. Bebauungsplanes gebilligt und zur Veröffentlichung nach § 13 a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 2 Nr. 2 Alternative 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB bestimmt.
Im Bebauungsplan soll eine Größe der Grundfläche von insgesamt weniger als 20 000 m² festgesetzt werden. Der Schwellenwert der zulässigen Grundfläche i. S. des § 19 Absatz 2 Baunutzungsverordnung von insgesamt 20 000 m² (§ 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB) wird nicht erreicht. Des Weiteren wird durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben nicht begründet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen. Eine Beeinträchtigung der in § 1 Absatz 6 Nr. 7 b BauGB genannten Schutzgüter besteht nicht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden u. a. folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines qualitativ hochwertigen Wohngebietes mit verschiedenen Gebäudetypologien für unterschiedliche Zielgruppen,
- Entwicklung eines Quartiers der kurzen Wege in direkter städtebaulicher Umgebung des Schulstandortes Tolkewitz mit einem kinder-, jugend-, familien- und seniorenfreundlichen Umfeld,
- Deckung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern und des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Wohnraumversorgungsproblemen (sozialer Wohnungsbau),
- planungsrechtliche Sicherung der Erschließungs-, Gemeinbedarfs- und Grünflächen (u. a. Herstellung eines öffentlichen Stadtteilparks),
- Herstellung neuer Fußwegeverbindungen,
- Stärkung und bessere Vernetzung der Grün- und Freiflächen.
Die Grenze des neuen räumlichen Geltungsbereiches ist in dem folgenden Übersichtsplan zeichnerisch dargestellt. Maßgebend für den Geltungsbereich ist allein die zeichnerische Festsetzung im Bebauungsplan.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3038 wird mit seiner Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen vom 24. Juni bis einschließlich 2. August 2024 auf der Internetseite der Landeshauptstadt Dresden unter www.dresden.de/offenlagen veröffentlicht. Zusätzlich werden die kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de veröffentlicht.
Darüber hinaus liegen die kompletten Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden, World Trade Center, Erdgeschoss, Ausstellungsraum des Stadtmodells, Ammonstraße 70, 01067 Dresden, zur Einsichtnahme aus.
Folgende Untersuchungen und Gutachten liegen vor:
- Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 3038, Dresden-Seidnitz/Tolkewitz, Wohnstandort Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße Landschaftsökologie Moritz, Kreischa OT Brösgen, 13. November 2020
- Energie- und Klimaschutzkonzept zum Bebauungsplan Nr. 3038, Dresden-Seidnitz/Tolkewitz, Wohnstandort Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße, IPROconsult GmbH, 5. Februar 2024
- Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 3038 Dresden-Seidnitz/Tolkewitz, Wohnstandort Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße – Sportanlagenlärm, Bericht Nr. 21-4336 / 02, cdf Schallschutz Consulting, 24. Oktober 2023
- Geotechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 3038, Dresden-Seidnitz/Tolkewitz, Wohnstandort Q1 und Q2 Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße, Ingenieurbüro Köbsch PartGmbB, 17. September 2019
- Geotechnischer Bericht zum Bebauungsplan Nr. 3038, Dresden-Seidnitz/Tolkewitz, Wohnstandort Q1 und Q2 Kipsdorfer Straße/Weesensteiner Straße TO Versickerung von Niederschlagswasser, Ingenieurbüro Köbsch PartGmbB, 25. Oktober 2023
- Stellungnahme zu weiteren Belangen des Artenschutzes vom 20. Januar 2021, Landeshauptstadt Dresden, Umweltamt, Abt. Wasser-, Naturschutz-, Landwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Sachgebiet Artenschutz und Landwirtschaft
Die Untersuchungen und Gutachten können während der folgenden Sprechzeiten: Montag 9 bis 12 Uhr und ab 13 Uhr nach Vereinbarung, Dienstag, Donnerstag 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr, 17 bis 18 Uhr nach Vereinbarung, Mittwoch, Freitag nach Vereinbarung im World Trade Center, Amt für Stadtplanung und Mobilität, Freiberger Straße 39, 01067 Dresden, Zimmer 4301 (4. Obergeschoss) eingesehen werden.
Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (E-Mail: stadtplanung-mobilitaet@dresden.de). Bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist abgegeben werden, können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben.
Dresden, 05.06.2024
gez.: i. V. Jan Donhauser
Erster Bürgermeister
Dirk Hilbert
Oberbürgermeister
Hinweis: Im gleichen Zeitraum ist eine Einsichtnahme in eine Kopie des Bebauungsplanes Nr. 3038 im Stadtbezirksamt Blasewitz, 1. Obergeschoss, Zimmer 021, Naumannstraße 5, 01309 Dresden, während o. g. Sprechzeiten möglich.