Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/stadtbezirksaemter/faq-foerderung-stadtbezirke.php 16.08.2024 12:45:13 Uhr 21.12.2024 13:37:51 Uhr |
Häufige Fragen zur Stadtbezirksförderung
Auf ausgewählte Fragen rund um das Thema der Fachförderrichtlinie (FFRL) Stadtbezirke finden Sie im Folgenden Antworten.
1. Wer kann einen Antrag auf Unterstützung durch den Stadtbezirksbeirat stellen?
Einen Antrag auf Förderung entsprechend der FFRL Stadtbezirke können ehrenamtlich handelnde Privatpersonen, Vereine, Verbände, Initiativen, Interessengruppen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und freie Träger stellen.
2. Welche Projekte können gefördert werden?
Grundsätzlich wird in Kleinprojekte (siehe Punkt 13) und Makroprojekte unterschieden. Es muss ein Mehrwert für den Stadtbezirk sowie ein städtisches Interesse an der Umsetzung des jeweiligen Projektes bestehen. Gefördert werden u. a Feste, Maßnahmen der Ortsbildverschönerung, Ideen zur Bewahrung der Stadtteilgeschichte, Beteiligungsprojekte sowie Projekte zur Verbesserung des kulturellen, sozialen und sportlichen Lebens im Stadtbezirk. Über die Höhe der auszureichenden Förderung entscheidet der Stadtbezirksbeirat. Auch den Belangen von Menschen mit Behinderungen sollte weitestgehend Rechnung getragen werden. Bei Fragen steht die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen beratend zur Seite.
3. Welche Unterlagen sind einzureichen?
Grundsätzlich muss ein Antrag auf Projektförderung im Original mit Unterschrift beim jeweiligen Stadtbezirksamt eingereicht werden. Hierfür steht das Fördermittelportal unter www.dresden.de/foemiportal zur Verfügung. Empfohlen wird die Anmeldung mit Login. Im Antragsportal ist auch der Kosten- und Finanzierungsplan, der die voraussichtlichen Kosten und Einnahmen des Projektes abbildet, einzutragen und eine detaillierte Beschreibung des Projektes zu erstellen. Bei Ausgaben von mehr als 500 Euro sind drei Angebote beizufügen. Die Stadtbezirksämter beraten hierzu gern.
4. Wie muss der Kosten- und Finanzierungsplan aussehen?
Der Kosten- und Finanzierungsplan bildet die Grundlage der Förderung. Hier sind alle dem Projekt zuzuordnenden Einnahmen und Ausgaben darzustellen und die Positionen entsprechend zu untersetzen. Einzelne Kosten werden beispielsweise nur zu 75 Prozent gefördert (Reise- und Personalkosten). Ausgaben für kommerziell vertriebene Produkte sind grundsätzlich von einer Förderung ausgenommen. Insgesamt muss der Plan stimmig sein, es darf kein Ausgabedefizit entstehen und die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. In der Regel müssen 10 Prozent der Gesamtkosten als Eigenanteil (Eigenmittel und/oder Eigenleistung) eingebracht werden.
5. Mit welcher Bearbeitungszeit ist zu rechnen?
Liegen die Unterlagen dem Stadtbezirksamt vollständig vor, muss mit einer Bearbeitungszeit inklusive des Beschlusses des Stadtbezirksbeirates von sechs bis acht Wochen gerechnet werden. Sollte das Projekt den Aufgabenbereich des Jugendhilfeausschusses betreffen, kann es durch dessen erforderliche Anhörung zu Verzögerungen kommen.
6. Muss das Projekt durch den Antragsteller im Stadtbezirksbeirat vorgestellt werden?
Bei Projekten mit Gesamtkosten von über 1.000 Euro (Makroprojekte) sollte eine Vorstellung im Stadtbezirksbeirat erfolgen, da in öffentlicher Sitzung entschieden wird.
7. Wie erfolgt die Auszahlung des Geldes?
Nach dem positiven Votum im Stadtbezirksbeirat ergeht ein Zuwendungsbescheid. Für die Auszahlung wird dann beim Stadtbezirksamt ein gesonderter Auszahlungsantrag eingereicht. Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung erfolgt per Überweisung an den Antragsteller.
8. Was passiert, wenn das Projekt zwar bewilligt wurde, es aber nur teilweise oder gar nicht durchgeführt werden kann?
Sofern das Projekt bewilligt wurde, es aber nicht oder nur zum Teil durchgeführt werden konnte, muss dies umgehend dem Stadtbezirksamt angezeigt werden. Es wird dann gemeinsam nach Lösungen gesucht. Demnach kann es beispielsweise zu einer Anpassung der jeweiligen Zuwendungshöhe kommen. Wenn das Projekt nicht durchgeführt werden konnte, wird die Zuwendung widerrufen und eventuelle bereits ausgezahlte Gelder sind dann zurückzuzahlen.
9. Kann ich bereits vor der Entscheidung des Rates mit dem Projekt beginnen?
Sobald dies seitens des Stadtbezirksamtes schriftlich erlaubt wurde, können Sie auch vorzeitig mit dem Projekt beginnen. Der so genannte vorzeitige Maßnahmenbeginn muss entsprechend beantragt und begründet werden. Vor der schriftlichen Bestätigung dürfen weder Zahlungen getätigt noch Verträge abgeschlossen werden, die Teil des Projektes sind.
10. Bis wann muss die Verwendung der ausgereichten Mittel nachgewiesen werden?
Der Zeitpunkt, bis wann die zweckentsprechende Verwendung der Mittel dem Stadtbezirksamt nachzuweisen ist, wird im Zuwendungsbescheid festgelegt. Die Frist beginnt nach Beendigung des Projektes und beträgt in der Regel sechs Monate.
11. Was wird zur Abrechnung des Projektes benötigt?
Bei Projekten mit Gesamtkosten über 5.000 Euro müssen alle Rechnungen, Belege und Nachweise aller Kosten die mit dem Projekt zusammenhängen im Original eingereicht werden. Zudem ist ein entsprechender Sachbericht anzufertigen, der den Ablauf des Projektes beschreibt, den erreichten Mehrwert für den Stadtbezirk darstellt und Auskunft darüber gibt, ob das Ziel des Projektes erreicht wurde. Für Projekte mit Gesamtkosten unter 5.000 Euro genügt zunächst die Einreichung des Sachberichtes und einer Übersicht der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen. Rechnungen, Belege und Nachweise im Original können jedoch durch das Stadtbezirksamt nachgefordert werden.
12. Was ist ein Kleinprojekt?
Kleinprojekte sind Vorhaben, deren Gesamtkosten geringer als 1.000 Euro sind. Kleinprojekte können ausnahmsweise zu hundert Prozent gefördert werden, wenn ein erhebliches städtisches Interesse besteht und das Projekt durch herausragendes ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement umgesetzt wird. Der Stadtbezirksbeirat entscheidet über Kleinprojekte in der Regel im schriftlichen bzw. elektronischen Umlaufverfahren. Hier ist eine persönliche Vorstellung des Projektes nur dann vorgesehen, wenn dies seitens der Mitglieder des Rates gefordert wird.
13. Ich habe noch Fragen. Wo erhalte ich weitere Informationen?
Für alle Fragen hinsichtlich der Förderung stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Stadtbezirksamtes gern persönlich oder telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.