Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/politik/wahlen/landtagswahl/barrierefreiewahl.php 12.07.2024 11:49:59 Uhr 16.07.2024 09:59:53 Uhr |
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Barrierefreies Wählen in Dresden
Was tun, wenn kein barrierefreier Zugang möglich ist?
Wenn Ihr Wahllokal über keinen barrierefreien Zugang verfügt, können Sie ab 22. Juli 2024 einen Wahlschein beantragen:
Mit dem Wahlschein können Sie entweder
- vor dem Wahltag durch Briefwahl oder
- am Wahltag in einem beliebigen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises abstimmen.
1. Stimmabgabe durch Briefwahl
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie ab dem 22. Juli 2024 online beantragen. Ab dem 5. August 2024 können Sie die Unterlagen auch direkt im Briefwahlbüro abholen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
2. Stimmabgabe am Wahltag in einem barrierefreien Wahllokal mit Wahlschein
Innerhalb Ihres Wahlkreises können Sie mit einem Wahlschein in einem beliebigen anderen Wahllokal abstimmen. Ihren Wahlkreis finden Sie oben rechts auf ihrer Wahlbenachrichtigung. Außerdem können Sie im Themenstadtplan nachschauen, welcher Wahlkreis Ihrem Hauptwohnsitz zugeordnet ist.
Übersicht barrierefreie Wahllokale
Eine Übersicht mit allen barrierefreien Wahllokalen finden Sie ab dem 6. August 2024 hier auf der Seite.
Informationen in Leichter Sprache
-
Informationen in Leichter Sprache über die Landtagswahl
vom Sächsischen Landtag
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Informationen in Leichter Sprache über den Landtag
vom Sächsischen Landtag
Kontakt
Landeshauptstadt Dresden
Wahlbehörde
Besucheranschrift
Briefwahlbüro
Theaterstraße 11-15
Raum 100
01067 Dresden
barrierefreier Zugang über Theaterstraße 13
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
Themenstadtplan
Telefon
0351-488 1120
E-Mail
wahlamt@dresden.de
Postanschrift
Postfach
01052 Dresden
Öffnungszeiten
5. August 2024 bis 30. August 2024
Mo bis Fr: 9 bis 18 Uhr
Achtung: am 30. August 2024 nur bis 16 Uhr geöffnet