Was sind Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dient der Gewährleistung des Existenzminimums. Sie umfassen insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie Unterkunft und Heizung.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die
- die Altersgrenze zur Grundsicherung erreicht haben
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einer Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das ein Budget für Ausbildung nach dem Neunten Buch erhalten
und mit ihrem Einkommen und Vermögen nicht in der Lage sind, ihren notwendigen Lebensunterhalt bestreiten können.
Wie hoch sind die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine einkommens- und vermögensabhängige Leistung. Die Höhe der Leistungen wird individuell ermittelt. Dabei werden verschiedene Bedarfe des täglichen Lebens dem einzusetzenden Einkommen bzw. dem verwertbaren Vermögen gegenübergestellt. Der laufende Gesamtbedarf setzt sich aus den folgenden Einzelbedarfen zusammen:
- Regelbedarfen je nach Haushaltsituation
- Mehrbedarfen z. B. für Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, für Alleinerziehende, für kostenaufwendige Ernährung
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, sofern dieses angemessen sind
- Ggf. Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Beiträge zur Vorsorge
Zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören bei Vorliegen der Voraussetzungen weitere auch nicht laufend anfallende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Unterkunft – wie Mietschulden, Energieschulden oder einmalige Bedarfe zur Deckung einer Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte oder für Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt.
Zum Einkommen zählen alle monatlichen Einkünfte in Geld und Geldeswert. Zum verwertbaren Vermögen gehören alle vorhandenen Wertanlagen in Geld- oder Sachwerten. Sowohl für das einzusetzende Einkommen als auch das verwertbare Vermögen sieht das Gesetz Ausnahmen vor.
Benötigte Dokumente
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Nachweise zum Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
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Einkommensnachweise
z. B. Lohnbescheinigung, Rentenbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Leistungen des Arbeitsamtes bzw. Jobcenters Dresden, Nachweise über Unterhaltszahlungen
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Vermögensnachweise
insbesondere Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Sparanlagen, kapitalbildende Versicherungen, Wertgutachten zu Vermögensgegenständen
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Nachweis über die Kosten der Unterkunft
Mietbescheid mit der aktuellen Höhe, Kosten für selbstgenutztes Wohneigentum
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Personalausweis
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Nachweis zur Schwerbehinderung mit Merkzeichen G
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Ärztliche Bescheinigung, wenn ein Mehrbedarf für Ernährung beantragt wird
Frist
Leistungsgewährung ab dem Ersten des Monats, indem der Antrag gestellt wurde (§ 44 Absatz 2 SGB XII).
Zuständige Organisationseinheiten