Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/schwerbehinderte.php 07.04.2025 14:17:11 Uhr 10.04.2025 12:11:45 Uhr |
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Schwerbehindertenausweis
Behinderung feststellen lassen
Bevor ein Schwerbehindertensausweis ausgestellt werden kann, muss geprüft werde ob eine Behinderung vorliegt, zum Beispiel wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden besteht, das die Teilhabe (Teilnahme) am Leben in der Gemeinschaft einschränkt. Erst nachdem eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, können Sie einen Schwerbehindertensausweis erhalten.
Wenn bei ihnen eine Behinderung von mindestens 50 Grad festgestellt wurde, erhalten Sie normalerweise automatisch den Schwerbehindertenausweis, wenn Sie ein Foto mitgeschickt haben.
Der Schwerbehindertenausweis
Sollte die o. g. Feststellung einen Grad der Behinderung von mindestens 50 ergeben, liegt eine Schwerbehinderung vor. Dann steht Ihnen ein Schwerbehindertenausweis zu. Dieser wird in der Regel ausgestellt, sobald der Grad der Behinderung festgestellt wurde.
Im Ausweis sind der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale (Merkzeichen) eingetragen. Er ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen.
Der Schwerbehindertenausweis kann neu ausgestellt werden bei:
- Verlusst
- Diebstal
- Beschädigung
- Ablauf der Gültigkeit
Schwerbehindertenausweis beantragen
Schwerbehindertenausweis verlängern
NEU: EU-Schwerbehindertenausweis ab 2028
Weitere Informationen für Menschen mit Behinderung
Kontakt
Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld (SG)
Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Inklusion/ Eingliederung
Besucheranschrift
Am Schießhaus 1
01067 Dresden
Postanschrift
Postfach 12 00 20
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