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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/landesblindengeld.php 19.03.2025 12:55:24 Uhr 12.04.2025 03:32:12 Uhr

Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche

Blinde Menschen sind im Alltag besonders benachteiligt. Durch ihre Behinderung sind sie mit einem materiellen Mehraufwand konfrontiert. Zum Ausgleich ist die Gewährung einer Blindenhilfe vorgesehen.

Antrag online stellen

Sie könne ihren Antrag Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche digital über die Internetseite vom Amt24 einreichen.

Hier gehts zum Online-Antrags-Assistent.

Für Sachsen gilt das Gesetz über das Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche. Bei diesem handelt es sich um eine monatlich fortlaufend gewährte, pauschalierte Geldleistung. Nach diesem Gesetz erhalten folgende Gruppen Geldleistungen, unabhängig vom Einkommen und Vermögen:

  • blinde Menschen
  • hochgradig sehschwache Menschen
  • gehörlose Menschen
  • schwerstbehinderte Kinder

Die Leistungen im Einzelnen sind:

  • für volljährige blinde Menschen: 380 Euro
  • für blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 263 Euro
  • für hochgradig Sehschwache: 100 Euro
  • für Gehörlose: 150 Euro
  • für schwerstbehinderte Kinder: 120 Euro

Gleichzeitig Blinde und Gehörlose im Sinne dieses Gesetzes erhalten zusätzlich monatlich 320 Euro
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.

Sonderfall häusliche Pflege oder vollstationäre Versorgung

Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen oder wenn für Sie eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, verringert sich das Landesblindengeld beziehungsweise die Leistung der Blindenhilfe im Einzelfall nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs – dabei sind Kürzungen bis zu 70 Prozent zu erwarten.

Informationen zur Dienstleistung:


Kontakt

Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld (SG)

Landeshauptstadt Dresden
Sozialamt
Abt. Inklusion/ Eingliederung

Besucheranschrift

Am Schießhaus 1
01067 Dresden


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Postanschrift

Postfach 12 00 20
01001 Dresden


Öffnungszeiten
Dienstag 9 bis 12, 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 9 bis 12, 14 bis 16 Uhr

HOTLINE Schwerbehind./ BlindenG (Schwerbehinderteneigenschaft-LBlindG@dresden.de)

Telefon 0351-4881200