Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/landesblindengeld.php 19.03.2025 12:55:24 Uhr 12.04.2025 03:32:12 Uhr |
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Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche
Für Sachsen gilt das Gesetz über das Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche. Bei diesem handelt es sich um eine monatlich fortlaufend gewährte, pauschalierte Geldleistung. Nach diesem Gesetz erhalten folgende Gruppen Geldleistungen, unabhängig vom Einkommen und Vermögen:
- blinde Menschen
- hochgradig sehschwache Menschen
- gehörlose Menschen
- schwerstbehinderte Kinder
Die Leistungen im Einzelnen sind:
- für volljährige blinde Menschen: 380 Euro
- für blinde Menschen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 263 Euro
- für hochgradig Sehschwache: 100 Euro
- für Gehörlose: 150 Euro
- für schwerstbehinderte Kinder: 120 Euro
Gleichzeitig Blinde und Gehörlose im Sinne dieses Gesetzes erhalten zusätzlich monatlich 320 Euro
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Sonderfall häusliche Pflege oder vollstationäre Versorgung
Wenn Sie Leistungen der häuslichen Pflege in Anspruch nehmen oder wenn für Sie eine vollstationäre Versorgung erforderlich ist, verringert sich das Landesblindengeld beziehungsweise die Leistung der Blindenhilfe im Einzelfall nach den Regelungen des Sozialgesetzbuchs – dabei sind Kürzungen bis zu 70 Prozent zu erwarten.
Informationen zur Dienstleistung:
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlage
Links
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Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld (SG)
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