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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/kosten-unterkunft-heizung-d115.php 18.12.2024 11:04:30 Uhr 22.12.2024 08:15:46 Uhr

Leistungen für Unterkunft und Heizung

Stadt Äußere Neustadt, Ansicht vom Bischofsweg in Höhe Alaunpark

Anspruch auf Übernahme der Kosten der Unterkunft und Heizung haben Bürgerinnen und Bürger, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und auf Unterstützung des Jobcenters (Bürgergeld) oder Sozialamts (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) angewiesen sind.

Kosten der Unterkunft sind die Bruttokaltmiete oder - im Fall von Wohneigentum - Zinsschulden. Die Kosten müssen angemessen sein. Die Angemessenheitsrichtwerte werden mit wissenschaftlicher Begleitung regelmäßig im Abstand von zwei Jahren neu ermittelt.  

Kosten der Heizung sind die je nach Energieträger anfallenden Heizkosten und gegebenenfalls die Kosten für die dezentrale Warmwasserbereitung (z. B. Boiler, Durchlauferhitzer). An Hand des Bundesheizkostenspiegels wird geprüft, ob die Kosten angemessen sind bzw. der Verbrauch wirtschaftlich ist.