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https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/fuehrerschein-pflichtumtausch.php 25.03.2025 09:18:48 Uhr 10.04.2025 12:33:07 Uhr

Pflichtumtausch des Führerscheins

Die EU hat festgelegt, dass bis 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine in einheitliche EU-Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen.

Um den Umtausch der vielen Dokumente zu strukturieren, gibt es gestaffelte Fristen. Aus den Tabellen unter "Fristen und Gültigkeit" können Sie die für Ihren Führerschein vorgesehene Umtauschfrist entnehmen.

Frist für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet Anfang 2026

Aktuell sind Personen zum Umtausch ihres Führerscheins aufgerufen, deren unbefristeter EU-Kartenführerschein in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Die Frist für diesen Personenkreis endet am 19. Januar 2026. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 3 Monaten betragen. Bitte sehen Sie vor Ablauf dieser Zeit von Nachfragen per E-Mail bzw. Telefon ab.

Papierführerscheine

Die letzte Umtauschfrist für Papierführerscheine ist am 19. Januar 2025 abgelaufen. Sie betraf Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1971 und später. Die ersten Umtauschfristen endeten bereits am 19. Juli 2022 (Jahrgänge 1953 bis 1958), am 19. Januar 2023 (Jahrgänge 1959 bis 1964) sowie am 19. Januar 2024 (Jahrgänge 1965 bis 1970). Für Papierführerscheininhaber, die vor 1953 geboren sind, gilt der 19. Januar 2033 als Frist. Alle jetzt eingehenden Anträge von Papierführerscheininhabern werden nach Posteingang bearbeitet.