Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/feuerwerke-und-buehnenpyrotechnik.php 30.08.2023 15:59:40 Uhr 22.12.2024 12:43:48 Uhr |
Feuerwerke
Häufige Fragen im Zusammenhang mit Feuerwerken in Dresden
Das Ordnungsamt erreichen regelmäßig Anfragen, die das Abbrennen von Feuerwerken und die Möglichkeit der Beschränkung betreffen.
Weitere Informationen zu häufig gestellten Fragen sowie insbesondere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Behörde finden Sie hier als PDF: Antworten auf die häufigsten Fragen.
Informationen zu Kleinfeuerwerken (Kategorie F2)
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke) können zur Silvesterzeit (31. Dezember und 1. Januar) von jedermann ab 18 Jahren ohne vorherige Genehmigung abgebrannt werden. Außerhalb dieser Zeit ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig. Folgende Voraussetzungen müssen beachtet werden:
Informationen zu Mittel- und Großfeuerwerken (Kategorie F3/F4)
Aktuelle Mittel- und Großfeuerwerke in Dresden
Die Angaben werden fortlaufend aktualisiert und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Abbrennzeiten
Alle Feuerwerke müssen:
- von November bis März spätestens um 22 Uhr beendet sein.
- von April bis Oktober
- Sonntag bis Donnerstag spätestens um 22 Uhr beendet sein.
- Freitag und Samstag spätestens um 22.30 Uhr - von Mai bis Juli spätestens um 23 Uhr - beendet sein.
Ausnahmen von den beschriebenen Beschränkungen sind möglich, wenn ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk beantragen:
Benötigte Dokumente
- Schriftliche Genehmigung des Grundstückseigentümers
- Lageplan
Kosten/Gebühren
Verwaltungsgebühren
Gebührenbeschreibung:
Die Verwaltungsgebühren für die Bearbeitung der Anträge für die Ausnahmegenehmigungen liegen je nach Verwaltungsaufwand zwischen 30 und 350 Euro.Zahlungsart: Überweisung
Frist
Zuständige Organisationseinheiten
Hinweis: Alle genannten Anträge können auch per De-Mail absenderbestätigt eingereicht werden.