Nach welchen Kriterien wird die Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) ausgesucht?
Menschen können unabhängig von ihrem Familienstand (ledig, verheiratet, Lebenspartnerschaft: mit oder ohne Kinder) als Familäre Bereitschaftsbetreuung für das Jugendamt tätig sein. Voraussetzung ist in erster Linie ein intaktes Familienleben. Das Alter spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist die Reife der handelnden Personen und deren Erfahrungen. Daher ist eine Alterspanne von 25 bis 70 Jahren denkbar. Das Jugendamt wird sich darüber hinaus von der persönlichen Eignung überzeugen. Dabei sind vor allem die persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten ausschlaggebend für die Aufnahme eines Kindes. Entscheidend sind darüber hinaus die Lebenseinstellung, die Motivation zur Aufnahme eines Kindes und der Umgang mit schwierigen Situationen. Die körperliche und seelische Gesundheit sowie Belastbarkeit sind wichtige Auswahlkriterien. FBB sollten Freude am Zusammenleben mit Kindern, erzieherische Fähigkeiten, Einfühlungsvermögen und Geduld mitbringen. Erwartet werden von ihnen auch Offenheit und Toleranz gegenüber ungewöhnlichen oder fremden Verhaltensweisen. Eine pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich.
Es muss ausreichender Wohnraum vorhanden sein. Ein eigenes Zimmer ist ideal; doch kann sich das in Obhut genommene Kind ein Zimmer auch mit Familienmitgliedern teilen. Das Jugendamt prüft, ob die FBB in gesicherten Verhältnissen leben. Sie sind verpflichtet, dem Jugendamt ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Weiterhin kann das Jugendamt die Beibringung eines Gesundheitszeugnisses von ihnen fordern.
Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung hat darüber hinaus eine zentrale Funktion im Zusammenhang mit der Perspektivfindung. Da die Betreuungspersonen im Zusammenleben mit den Kindern deren Bedürfnisse und möglichen Förderbedarfe gut einschätzen können, werden sie bei der Entscheidung über die Perspektive des Kindes mit herangezogen.
Wie viele Bereitschaftspflegekinder können in der Familie aufgenommen werden?
Dies ist von den individuellen Gegebenheiten in der Familie abhängig. Ein großer Teil der FBB hat ein Kind in Betreuung. Es gibt jedoch auch Familien mit zwei bis drei Kindern. Gerade für die Aufnahme von Geschwisterkindern werden immer wieder Familien gesucht, die mehr als ein Kind aufnehmen können.
Wie lange können die Kinder in der FBB bleiben?
Die Betreuung der Inobhut genommenen Kinder ist zeitlich begrenzt. Die Dauer der Inobhutnahme wird von einer Vielzahl Faktoren bestimmt. Sie kann von wenigen Tagen bis einige Wochen dauern. Die Inobhutnahme kann beendet werden, wenn für das Kind eine sichere Perspektive gefunden ist.
Wie gestaltet sich die Betreuung durch das Jugendamt?
Die Familien werden durch sozialpädagogische Fachkräfte des Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) des Jugendamtes Dresden umfassend betreut. Diese
- bereiten die Familie auf die Aufnahme eines Kindes vor;
- beraten, unterstützen und begleiten die Familien;
- begleiten die Umgänge mit der Herkunftsfamilie im Kinder- und Jugendnotdienst;
- organisieren Beratungen zum Fallaustausch, Supervision sowie Weiterbildung;
- sichern alle Maßnahmen zum Schutz des Kindes;
- arbeiten an der Perspektiventwicklung;
- begleiten im Verwaltungs- und familiengerichtlichen Verfahren.
Im gesamten Zeitraum der Bereitschaftsbetreuung gibt es einen engen Austausch und Kontakt zwischen den Familien und den Fachkräften des Jugendamtes.
Welche Seminare/Schulungen müssen FBB absolvieren?
Personen, die als familiäre Bereitschaftsbetreuung im Auftrag des Jugendamtes tätig sein möchten, werden an insgesamt zehn speziellen Seminaren sorgfältig auf die neue Aufgabe vorbereitet. Es werden Tipps für den Alltag, pädagogische Ratschläge, rechtliche Hinweise und Hilfestellungen beim Umgang mit den leiblichen Eltern vermittelt.
Haben die Kinder Kontakt zur Herkunftsfamilie?
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit seinen Eltern, soweit es dem Kindeswohl dienlich ist. Darin besteht auch die besondere Herausforderung für die Familien. Die Umgänge finden in einem geschützten Rahmen im Kinder- und Jugendnotdienst statt. In der Regel haben die Kinder zwei Mal pro Woche von Montag bis Freitag für eine Stunde Umgang mit ihren Eltern oder anderen Mitgliedern der Herkunftsfamilie. Die Termine für die Umgänge werden mit den zuständigen Fachkräften des Kinder- und Jugendnotdienstes abgestimmt und ggf. vorbereitet.
Was passiert bei Schwierigkeiten in der FBB?
Natürlich gibt es im Rahmen der Familiären Bereitschaftsbetreuung (wie in normalen Familien auch) Probleme und Schwierigkeiten, die sich als sehr herausfordernd für die Familien gestalten können. Hier besteht rund um die Uhr die Möglichkeit, sich im Kinder- und Jugendnotdienst beraten zu lassen.
Wie wird die Familiäre Bereitschaftsbetreuung finanziell vergütet?
Bereitschaftsbetreuungen steht laut Gesetz finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt zu. Diese Unterstützung richtet sich nach dem Alter des Kindes und setzt sich aus den notwendigen monatlichen Ausgaben (materielle Aufwendungen) und den Kosten für die Erziehung zusammen.
Zusammensetzung der finanziellen Vergütung:
- Vorhaltegeld (monatlicher Pauschalbetrag): 510 Euro
- plus Belegungsgeld (pro voll belegtem Kalendermonat): 1.860 Euro
zusammengesetzt aus
- Kosten für materielle Aufwendungen zum Grundbedarf: 585 Euro
- fünffacher Betrag der Kosten zur Erziehung: 1.275 Euro
- plus Erstausstattung, z. B. Kinderwagen, Autositz (einmalig): maximal 800 Euro
- plus Anschaffung von Bekleidung (einmalig): maximal 300 Euro
- plus Ersatzbeschaffungen (jährlich): maximal 300 Euro
- plus Erstattung der Beiträge zur Unfallversicherung: individuelle Berechnung
- plus Alterssicherung: monatlicher Pauschalbetrag, individuelle Berechnung
Mit welchen Pflichten ist die Familiäre Bereitschaftsbetreuung verbunden?
Mit der Aufnahme eines Kindes verpflichten sich die Familien, das Kind zu versorgen und liebevoll zu betreuen. Dazu gehört auch die Wahrnehmung der praktischen Gesundheitsfürsorge. Die Familie trifft alle Entscheidungen im Interesse des Kindes in Absprache mit dem Jugendamt. Gemeinsam mit dem Jugendamt stehen sie in der Verantwortung für die Entwicklung des Kindes. Die Familien müssen dem Jugendamt jederzeit Zugang zu dem Kind ermöglichen. Sie informieren das Jugendamt über wichtige, das Kindeswohl betreffende Ereignisse, auch um mögliche Gefährdungssituationen rechtzeitig ausschließen zu können. Die Familien unterrichten das Jugendamt über Veränderungen von persönlichen Umständen, Erkrankungen sowie Änderungen in der Familie und Partnerschaft.