Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/einbuergerung_d115.php 27.09.2024 13:14:05 Uhr 21.11.2024 19:05:01 Uhr |
Einbürgerung
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Zu den Vorrausetzungen gehört zum Beispiel ein bestandener Einbürgerungstest, eine Mindestaufenthaltsdauer in Deutschland und ausreichend Deutschkenntnisse.
Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes. Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht, können also an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen. Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU und Sie haben das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit. Sie können außerdem den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.
Bevor Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen, müssen Sie den Fragebogen auf dieser Seite ausfüllen. Ab Ihrem 16. Geburtstag können Sie den Antrag selbst stellen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 müssen die Eltern den Antrag stellen.
Vorraussetzungen
Vorgehen
Antrag
Bearbeitungsdauer
Kosten
Rechtsgrundlagen
Hinweise und Besonderheiten
Kontakt
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Besucheranschrift
Theaterstraße 15
01067 Dresden
2. Etage/ Bereich Räume 255 bis 274 und 1. Etage/ Bereich Räume 155 bis 174
Zugang für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen
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einbuergerung@dresden.de.
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8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
16 bis 18 Uhr nur nach Vereinbarung
Donnerstag:
8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr,
16 bis 18 Uhr nur nach Vereinbarung
Freitag:
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