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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/11/pm_076.php 26.11.2024 19:38:44 Uhr 26.11.2024 21:14:19 Uhr

Neue Richtwerte für angemessene Kosten der Unterkunft in Dresden

Mietobergrenzen erhöhen sich in Dresden ab Januar 2025

Zum 1. Januar 2025 werden die Dresdner Mietobergrenzen, bis zu denen das Jobcenter und das Sozialamt die Wohnkosten für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld und Sozialhilfe übernehmen, angehoben. Ab dem neuen Jahr sind die Kosten der Unterkunft in Dresden bis zu den folgenden Beträgen angemessen:

Anzahl der Personen
im Haushalt

angemessene Bruttokaltmiete
(Grundmiete plus kalte Betriebskosten)

zum Vergleich:
bisherige Richtwerte

1-Personen-Haushalt

449,25 Euro

368,93 Euro

2-Personen-Haushalt

556,02 Euro

464,93 Euro

3-Personen-Haushalt

714,38 Euro

553,14 Euro

4-Personen-Haushalt

812,05 Euro

687,43 Euro

5-Personen-Haushalt

962,50 Euro

868,68 Euro

für jede weitere Person

116,60 Euro

91,44 Euro

Die neuen, deutlich höheren Angemessenheitsrichtwerte gelten für zwei Jahre, vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026. Die ermittelten Richtwerte stellen Mietobergrenzen dar, anhand deren Jobcenter und Sozialamt die Angemessenheit der Unterkunftskosten prüfen. Die Behörden wenden die Daten von Amts wegen an. Die Rechtsgrundlagen sind das Zweite und das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch. 

Die Kosten der Unterkunft werden übernommen, soweit sie angemessen sind. Ein Ermessen bei der Festlegung der Mietobergrenzen besteht nicht. Die Angemessenheitsrichtwerte werden nach rechtlichen Vorgaben und mit wissenschaftlichen Methoden empirisch ermittelt. Die wissenschaftlich fundierte Auswertung hat das Institut Wohnen und Umwelt vorgenommen. 

Derzeit bekommen rund 25.000 Dresdner Haushalte Leistungen für ihre Unterkunft vom Jobcenter oder vom Sozialamt. Arbeitnehmer und Selbstständige können für sich und ihre Familie Bürgergeld beim Jobcenter beantragen. Menschen, die eine geringe Altersrente beziehen oder nicht erwerbsfähig sind, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt. 

Weitere Infos und Merkblätter zu den Kosten der Unterkunft, insbesondere auch zur Prüfung der angemessenen Heizkosten sind unter www.dresden.de/unterkunft-heizung zu finden.