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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2024/05/pm_056.php 17.05.2024 09:23:19 Uhr 22.11.2024 02:32:46 Uhr

Kiessee Leuben: Wasserskianlage darf diese Saison am alten Standort bleiben

Die Wasserskianlage im Kiessee Leuben kann öffnen. Der Erste Bürgermeister Jan Donhauser wird umgehend die befristete Duldung der Serviceeinrichtungen an ihrem aktuellen Standort für den Weiterbetrieb der Wasserskianlage in dieser Saison anweisen. Mit der Duldung des Weiterbetriebs am jetzigen Standort für die aktuelle Saison wird dem Wunsch des Stadtrats Rechnung getragen, der sich am Donnerstag, 16. Mai 2024, dazu eindeutig positioniert hat.

Die verhängte Nutzungsuntersagung vom 22. Juni 2023 wird damit bis zum 15. Oktober 2024 und die Rückbauverpflichtung bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt. Diese Duldung ermöglicht eine Verschiebung des Umzugs. Dadurch können aktuell die Auswirkungen auf die Vegetation minimiert werden. Es wird sichergestellt, dass der Standort nach der Entfernung der Anlagen renaturiert wird. Der Betreiber der Wasserskianlage erhält nun genügend zeitlichen Vorlauf für den Umzug der an Land stehenden Container. Diese beherbergen unter anderem die Sanitäranlagen, Umkleiden und den Kiosk. Für den aktuellen Standort ist aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Dresdner Elbwiesen und - altarme" keine dauerhafte Baugenehmigung möglich. Neuer Standort ist ein kommunales Grundstück in etwa 70 Metern Entfernung. Die Baugenehmigung dafür ist am 18. April 2024 erteilt worden. 

Der dauerhafte Weiterbetrieb der Wasserskianlage an ihrem aktuellen Standort, beispielsweise durch einen Flächentausch, ist nicht möglich. Die Landesdirektion Sachsen, das Verwaltungsgericht Dresden und das Sächsische Oberverwaltungsgericht vertreten übereinstimmend die Rechtsauffassung, dass die errichtete Anlage dort nicht genehmigungsfähig ist und gegen Recht verstößt. Außer den Schutzgebietsvorschriften stehen einem Verbleib weitere umweltrechtliche und bauplanungsrechtliche Vorschriften entgegen.