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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_054.php 20.12.2022 15:24:39 Uhr 22.11.2024 04:24:06 Uhr

Mobil mit Behinderung – ohne Papierantrag

Dresdner Mobilitätszuwendung kann jetzt komplett digital beantragt werden

Schwerbehinderte Dresdnerinnen und Dresdner können die städtische Mobilitätszuwendung für 2023 ab sofort digital beantragen. Ausfüllen, Unterschreiben, Versenden – all das geht jetzt komplett online. Möglich macht das ein Antragsassistent, den die Stadtverwaltung auf www.dresden.de/mobil-mit-behinderung eingerichtet hat. Die Berechtigten sparen dadurch Zeit und Wege zu Behörden. Außerdem sind die Antragstellenden nicht mehr auf externe Hilfe angewiesen, um ihre Rechte geltend zu machen. So können beispielsweise Menschen mit Sehbehinderung sich alle Informationen mit einer Software vorlesen lassen und Anträge selbstständig einreichen.

Mithilfe des Online-Assistenten wird der Antrag papierlos gestellt. Dadurch entfällt das Ausdrucken und Verschicken des Formulars mit der Post. Auch die Unterschrift erfolgt elektronisch. Unterschrieben wird mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit der aktivierten Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit der AusweisApp2. Die App stellt eine sichere Verbindung zwischen dem Ausweis und dem Onlinedienst her. Nähere Infos zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de

Für Antragstellende, die die Online-Ausweisfunktion noch nicht nutzen, aber dennoch ihren Antrag digital ausfüllen wollen, gibt es ein elektronisch beschreibbares Antragsformular im PDF-Format. Dieses Dokument ist ebenfalls auf www.dresden.de/mobil-mit-behinderung veröffentlicht. Es muss allerdings ausgedruckt, unterschrieben und per Post ans Sozialamt gesendet werden. Der Papierantrag kann auch persönlich eingereicht werden. Das ist im Sozialamt, in den Bürgerbüros, den Stadtbezirksämtern sowie den örtlichen Verwaltungsstellen möglich. Wer keinen Internetanschluss hat, erhält das Antragsformular im Bürgerbüro oder im Sozialamt.

Fragen zur Zuwendung für Mobilität beantwortet das Sozialamt. Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld hat seinen Sitz im Musikerviertel:

  • Am Schießhaus 1, 01067 Dresden
  • Öffnungszeiten: dienstags 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr
  • Telefonnummer: 0351-4884971
  • E-Mail: MobiMmBehind@dresden.de

Seit dem Jahr 2022 unterstützt die Landeshauptstadt Dresden die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft für Menschen mit Mobilitätsbehinderung mit der Zuwendung für Mobilität. Mit der freiwilligen und zusätzlichen Leistung können private Wege in der Freizeit und im Alltag finanziert werden, beispielsweise mit Fahrdiensten. Die Fachförderrichtlinie Mobilität für Menschen mit Behinderung richtet sich an Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder TBL (taubblind) eingetragen ist. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G (gehbehindert), die darüber hinaus wegen funktionaler Störungen der Beine, Füße oder des Herzens noch eine weitere Behinderung aufweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen. Auch hochgradig sehbehinderte Menschen können dazu gehören. Mehr als 760 Dresdnerinnen und Dresdner haben die Zuwendung im Jahr 2022 in Anspruch genommen.