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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_048.php 16.12.2022 15:06:17 Uhr 02.09.2024 22:14:12 Uhr

Sozialamt hilft bei steigenden Pflegeheimkosten

Wohngeld und Hilfe zur Pflege können eine Option sein

Wer nicht oder nicht mehr über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt, um den Pflege-Eigenanteil aufzubringen, für den könnte Wohngeld oder Hilfe zur Pflege eine Option sein. Das gilt sowohl bei stationärer Pflege im Heim als auch bei ambulanter Pflege zu Hause. Zuständig für diese Leistungen ist das Sozialamt. Dresdnerinnen und Dresdner, die sich über die verschiedenen Hilfen im Alter informieren möchten, können sich ans Dresdner Seniorentelefon wenden: 0351-4884800. Sprechzeiten: Dienstag 9 bis 12 und 14 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 12 und 14 bis 16 Uhr. Außerhalb der Sprechzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Anfragen auf.

Wohngeld auch für Pflegeheimbewohner
Auch Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes können unter Umständen einen Anspruch nach dem Wohngeldgesetz haben. Das Wohngeld wird in diesem Fall als sogenannter Mietzuschuss gezahlt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamthaushaltseinkommen und den Wohnkosten ab. Anträge nehmen alle Bürgerbüros, Stadtbezirksämter und das Sozialamt entgegen. Das Antragsformular, eine Checkliste für die Antragstellung und ein Informationsblatt für Seniorinnen und Senioren sind bei den genannten Stellen und unter www.dresden.de/wohngeld erhältlich. Zum 1. Januar 2023 stellt die Stadt auf ihrer Webseite zusätzlich einen Onlineassistenten für die Wohngeldbeantragung zur Verfügung. Kosten entstehen für den Antrag nicht. 

Hilfe zur Pflege
Mit der Hilfe zur Pflege unterstützt das Sozialamt pflegebedürftige Menschen mit geringem Einkommen und Vermögen, um ihnen eine angemessene Pflege zu ermöglichen. Voraussetzung für die Hilfe ist, dass sie das 67. Lebensjahr vollendet haben, ihr Einkommen und ihr Vermögen für den Pflege-Eigenanteil nicht ausreichen und die sonstigen Voraussetzungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erfüllt sind. Prinzipiell ist das gesamte Einkommen und Vermögen zur Deckung der Heimkosten einzusetzen. Ausgenommen ist ein Freibetrag für Vermögen in Höhe von 5.000 Euro bei Alleinstehenden und insgesamt 10.000 Euro bei Ehepaaren. Der Antrag auf Hilfe zur Pflege kann beim Sozialamt gestellt werden. Auch Pflegebedürftige, die zu Hause leben, können finanzielle Unterstützung vom Sozialamt erhalten. So können beispielsweise die Kosten für einen Pflegedienst als sogenannte Pflegesachleistungen übernommen werden. Weitere Infos und Antragsformulare gibt es beim Sozialamt und unter www.dresden.de/hilfe-zur-pflege

Stadt finanziert Hilfe zur Pflege allein
Die Hilfe zur Pflege wird ausschließlich aus kommunalen Mitteln finanziert. Im Jahr 2021 gab das Sozialamt 17.894.887 Euro für diese soziale Leistung aus. 2020 waren es noch 16.086.058 Euro. Das entspricht einem Plus von 11,2 Prozent. Betrachtet man nur die Hilfe zur Pflege im stationären Bereich, belief sich der Anstieg von 2020 zu 2021 auf 25,7 Prozent. 

Jahr Ausgaben für ambulante Pflege in Euro Ausgaben für stationäre Pflege in Euro Summe für Hilfe zur Pflege in Euro
2018 6.838.807 3.515.974 10.354.781
2019 7.763.700 4.828.263 12.591.963
2020 8.562.229 7.523.829 16.086.058
2021 8.434.639 9.460.248 17.894.887

Im Haushaltsplanentwurf hat die Stadtverwaltung für die Hilfe zur Pflege im Jahr 2023 insgesamt 18,6 Millionen Euro eingeplant.

Die Landesregierung geht in ihrer aktuellen Sozialberichterstattung davon aus, dass die Ausgaben der sächsischen Kommunen für die Hilfe zur Pflege in den nächsten Jahren weiter steigen. Der stärkste Anstieg bei den Empfängern und Ausgaben sei für die kreisfreien Städte Leipzig und Dresden sowie für die Landkreise Leipzig und Meißen zu erwarten. Die Gesamtausgaben der sächsischen Kommunen könnten von rund 93 Millionen Euro im Jahr 2019 voraussichtlich um rund sieben Prozent auf rund 99 Millionen Euro im Jahr 2035 ansteigen. Die Landkreise und kreisfreien Städte setzen sich für eine demografiesensible Finanzausstattung der Kommunen ein.

Höhere Eigenanteile belasten Pflegebedürftige und Angehörige
Laut einer aktuellen Analyse des wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) stieg der Eigenanteil, den pflegebedürftige Menschen in Sachsen zuzahlen müssen, im November 2022 binnen eines Jahres um 37 Prozent. Bundesweit stiegen die Eigenanteile um 21 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pflegebedürftige in Sachsen müssen für einen Pflegeheimplatz derzeit durchschnittlich 1.800 Euro pro Monat selbst bezahlen. Auch wenn der Freistaat unter dem bundesweiten Durchschnitt von 2.001 Euro liegt, kann von Entspannung keine Rede sein. Denn bereits der im Frühjahr 2022 veröffentlichte Bericht zur individuellen Lebens-, Gesundheits- und Pflegesituation von Dresdnerinnen und Dresdnern ab dem 60. Lebensjahr (LAB60+ Studie) nennt die Bezahlbarkeit der Pflegeplätze und den steigenden Eigenanteil für Pflegebedürftige als zentrale Herausforderungen der Pflegeeinrichtungen in Dresden. Hintergrund ist, dass die gesetzliche Pflegeversicherung und viele private Pflegeversicherungen nicht die kompletten Pflegekosten tragen. Die Versicherten müssen einen bestimmten Betrag, der für jede Einrichtung einheitlich ermittelt wird, zuzahlen – den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE).

Preistreiber vor allem Personal- und Sachkosten
Ein Hauptgrund für die höheren Eigenanteile ist insbesondere das verbesserte Lohnniveau in der Pflege. Nach dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) dürfen seit September 2022 nur solche Pflegeanbieter ihre Leistungen mit der Pflegeversicherung abrechnen, die an einen Tarif gebunden sind oder deren Vergütung sich an einem entsprechenden Tarifvertrag orientiert. Im stationären Bereich schlagen zusätzlich die gestiegenen Sachkosten für Miete, Strom, Heizung und Verpflegung zu Buche. Auch die Kosten für Fremdleistungen wie beispielsweise Reinigung und Wäscherei legten zu.

Eigenanteile derzeit nach oben offen
Für einen Pflegeheimplatz gibt es keine Obergrenze. Jede Einrichtung kalkuliert ihren Preis selbst und verhandelt ihn mit den Kostenträgern, das sind insbesondere die Pflegekassen. Den Eigenanteil rechnet das Heim automatisch bei der pflegebedürftigen Person ab. Seit 1. Januar 2022 zahlt die Pflegeversicherung für Heimbewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 – neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag – einen Zuschlag zur Verringerung des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts in einer vollstationären Pflegeeinrichtung. Im ersten Jahr trägt die Pflegekasse fünf Prozent des Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Weitere Infos rund um das Thema Pflege in Dresden: www.dresden.de/pflege