Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/12/pm_025.php 12.12.2022 16:30:00 Uhr 03.09.2024 00:21:02 Uhr

Weiße Pracht, die Arbeit macht

Winterdienst mit allem Verfügbarem heute im Einsatz 

Die weiße Pracht ist für den Striezelmarkt und die anderen Dresdner Weihnachtsmärkte stimmungsvoll, aber auf den Straßen, Rad- und Fußwegen macht sie doch auch viel Arbeit: Etwa zwölf Zentimeter Neuschnee letzte Nacht, Temperaturen im Minus – das sorgte heute zumindest beim Dresdner Winterdienst für einen frühen Start. 
Bereits drei Uhr gingen die Fahrzeuge und ihre Besatzungen auf Strecke. Insgesamt 50 Arbeitskräfte sind mit 45 Fahrzeugen unterwegs, um den Berufsverkehr zu unterstützen. Sie konzentrieren sich dabei auf das zu betreuende Hauptstreckennetz, das Vorrang hat. Wichtige Schwerpunkte bilden die Dresdner Höhenlagen, Gefällestrecken, Buslinien und natürlich Brücken. Vor allem in den Höhenlagen kommen heute die Schiebeschilde zum Einsatz. Verwehungen gibt es kaum.   
Da es heute tagsüber weiter schneit und die Temperaturen unter Null bleiben, plant der Winterdienst zweischichtig. Das bedeutet, er ist bis mindestens 21 Uhr im Einsatz, fährt mit voller Besetzung und konzentriert sich weiter auf die Hauptverkehrsadern. Für die Verkehrsteilnehmer folgt daraus, dass sie in Kreuzungsbereichen und in den Nebennetzen noch wenig Erleichterung spüren und entsprechend vorsichtig unterwegs sein müssen. 
Die Landeshauptstadt Dresden erinnert auch alle Anlieger an ihre Pflichten. Bei Schnee, Eis und Glätte müssen sie montags bis sonnabends bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr öffentliche Wege entlang ihrer Grundstücksgrenzen auf einer Breite von 1,50 Meter, bei Bedarf breiter, beräumen und abstumpfen. Sooft es die Sicherheit erfordert, ist dies tagsüber bis 20 Uhr zu wiederholen. Die Verwendung von Tausalz oder schmutzenden Stoffen ist dabei verboten. Einzusetzen sind dagegen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder salzfreies Granulat. Nur im Ausnahmefall, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann, darf Auftausalz an Hydranten, Absperrschiebern und Treppen benutzt werden. Schnee und Eis dürfen nicht auf die Fahrbahn geschoben werden. Die Ablagerung muss am Gehwegrand oder, sofern der Platz dort nicht ausreicht, am Fahrbahnrand erfolgen. An stark frequentierten Übergangsstellen wie Haltestellen, Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen ausreichend Durchgänge im Schneewall eingerichtet sein. Außerdem sind Straßeneinläufe, Schaltkästen und Hydranten freizuhalten. Die Öffentlichkeit gefährdende Eisbildungen an Dächern und Dachrinnen sind zu beseitigen. Außerdem müssen Gefahrenstellen, die etwa durch drohenden Schnee- oder Eisabgang von Dächern oder Überfrierungen nach Rohrbrüchen entstehen, abgesichert werden. Nach der Winterperiode sind die Reste von Streugut zu entfernen.

Mehr Informationen:

www.dresden.de/winterdienst