Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de

https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/05/pm_015.php 04.05.2022 15:55:07 Uhr 21.11.2024 10:19:04 Uhr

Geflüchtete aus der Ukraine: Sozialamt bekommt mehr Personal

Zurück zum Regelverfahren – Erstregistrierung künftig wieder über die Landesebene 

Mit Stand heute hat die Landeshauptstadt über 7.400 geflüchtete Menschen aus der Ukraine an die Landesdirektion in Dresden gemeldet. „Legt man den Verteilungsschlüssel zu Grunde, der normalerweise beim Thema Flucht und Asyl in Sachsen angewendet wird, haben wir in Dresden als sächsische Kommune weit mehr als 2.000 Menschen zusätzlich aufgenommen“, erklärt Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. „Hinzu kommen tausende Geflüchtete, die wir in den vergangenen Wochen für ein oder zwei Nächte in den sogenannten Transit-Unterkünften versorgt haben. Unser klares Ziel, dass kein Schutzsuchender alleine gelassen wird, haben wir erreicht. Auch haben wir aus humanitären Gründen viele Aufgaben übernommen, die eigentlich auf der Landesebene liegen.“ 
Dennoch ist unübersehbar, dass sich vor den Standorten des Sozialamtes in der Stadt immer wieder lange Schlangen bilden. Auch gibt es Berichte über Fälle, bei denen Leistungen, wie zum Beispiel der Mietkostenzuschuss für Geflüchtete, noch nicht ausgezahlt wurde. Kaufmann: „Die Stadt Dresden betreut derzeit über 10.000 geflüchtete Menschen, hinzu kommen die regulären Aufgaben des Sozialamtes. Dies alles stellt die Stadtverwaltung nicht nur vor große Herausforderungen, sondern bringt uns an die Grenzen unserer Kapazitäten. Aus diesem Grund haben wir in der Verwaltungsspitze mehrere wichtige Entscheidungen getroffen.“

Erstregistrierung in der Kommune nur noch bis 15. Mai 2022

Die Landeshauptstadt Dresden stellt ab 16. Mai 2022 vorübergehend die kommunale Registrierung und Aufnahme von ukrainischen Geflüchteten ein. Das hat der zuständige Stab für außergewöhnliche Ereignisse festgelegt. Diese Festlegung gilt für alle Registrierungsanfragen, auch solche von Menschen, die bei privaten Gastfamilien untergebracht sind, und zwar solange, bis der reguläre sächsische Zuweisungsschlüssel wieder eingehalten ist. Registrierungsanfragen, die ab dem 16. Mai eingehen, verweist die Ausländerbehörde Dresdens konsequent an die sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Stauffenbergallee. Das Verfahren ist mit der Landesdirektion Sachsen abgestimmt. „Wir kehren damit zum regulären Zuweisungsverfahren zurück“, erklärt Frau Dr. Kaufmann. 

Was bedeutet dies für bereits registrierte Geflüchtete?

„Für Menschen aus der Ukraine, die bereits bei uns registriert sind, ändert sich nichts“, so Kaufmann. „In begründeten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel zur Familienzusammenführung, kann auch weiterhin eine Registrierung erfolgen.“

Werden Geflüchtete die neu in die Stadt kommen, jetzt abgewiesen?

Nein. Wer am Abend oder in der Nacht ankommt, wird weiterhin durch die Bahnhofsmission am Hauptbahnhof Dresden und die Stadt versorgt. Die sogenannten Transitunterkünfte bleiben bestehen. „Zu dieser humanitären Verpflichtung stehen wir ohne wenn und aber“, so Dr. Kaufmann. Wer nach dem 15. Mai in Sachsen bleiben möchte, wird dann an die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes verwiesen. Von dort erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte. 

Warum gibt es Warteschlangen vor den Sozialämtern?

An die 7.400 Geflüchteten aus der Ukraine wurde bisher mindestens einmal eine Leistung nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ausgezahlt. Das Gesetz sieht aber vor, dass nach spätestens zwei Monaten eine erneute Vorstellung im Sozialamt erforderlich ist. Das Sozialamt vergibt für die Vorsprache Termine, auch außerhalb der Sprechzeiten. Neben der Leistungsauszahlung kommen aber auch viele Menschen um Krankenbehandlungsscheine abzuholen oder über Mietangebote und Mietzahlungen zu sprechen. „Die Betreuung der Geflüchteten ist immer individuell, denn fast jeder Fall ist anders gelagert. Dies erfordert Zeit und entsprechende personelle Kapazitäten“, so Kaufmann. 

Wie wird das Sozialamt unterstützt?

Das Sozialamt hat zur Bewältigung der Situation kurzfristig 70 neue Stellen erhalten. Die Bewerbungsverfahren laufen und die ersten Einstellungen erfolgen Ende Mai / Anfang Juni. Gleichzeitig unterstützen 36 Kolleginnen und Kollegen aus dem Jobcenter das Sozialamt. Aus anderen Ämtern sollen außerdem 26 Mitarbeiter noch im Mai in das Sozialamt abgeordnet werden. „Man darf allerdings nicht vergessen, dass nicht nur das Sozialamt mit den Folgen des Ukraine-Krieges beschäftigt ist. Auch die Ausländerbehörde, das Jugendamt, das Amt für Gesundheit und Prävention, das Amt für Schulen oder der Eigenbetrieb Kindertageseinrichtungen sind stark gebunden. Und durch die vergangenen zwei Jahre Pandemie sind in vielen Ämtern Aufgaben im Sinne der Prioritätensetzung liegen geblieben“, erläutert Oberbürgermeister Dirk Hilbert. „Die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung sind unter den schwierigen Rahmenbedingungen extrem engagiert.“
Derzeit wird außerdem geprüft, die Behördenstrecke auf der Messe auszubauen und so die Beratungskapazitäten des Sozialamtes zu erweitern. 

Wie ist der Stand bei Mietzuschüssen und der Gastfreundschaftspauschale?

Haben ukrainische Geflüchtete eine Wohnung auf dem freien Markt gefunden, besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt die Miete ganz oder teilweise übernimmt. Diese Anträge werden derzeit auch bearbeitet. Aufgrund der hohen Fallzahlen kann es aber durchaus Verzögerungen geben. „Wir bitten die Vermieter um etwas Geduld und darum keine Mahnverfahren einzuleiten. Mit Ausstellung der Angemessenheitsbescheinigung wird die Zusage erteilt, dass die laufenden Mietkosten im Zuge der Leistungsberechnung als Bedarf anerkannt werden. Somit besteht für Vermieter die Sicherheit, dass sie im Fall des Leistungsbezugs ihrer Mieter die laufenden Mietkosten sowie die Kaution von ihren Mietern bzw. von der Behörde bezahlt bekommen“, sagt Frau Dr. Kaufmann. 
Bisher sind rund 1.000 Anträge auf die Auszahlung der sogenannten Gastfreundschaftspauschale an private Unterkünfte eingegangen. Diese werden ebenfalls bearbeitet und die ersten Auszahlungen sind auch schon erfolgt. 

Was ändert sich ab dem 1. Juni 2022?

Ab dem 1. Juni 2022 sollen alle Geflüchteten aus der Ukraine, die erwerbsfähig sind, ihre Leistungen über das Jobcenter beziehen. „Diesen Prozess müssen wir ebenfalls mit dem Jobcenter gemeinsam vorbereiten“, erläutert Dr. Kristin Klaudia Kaufmann. „Die Themen Wohnen, Gesundheit oder Behindertenhilfe verbleiben aber weiterhin bei der Stadt. Genauso die älteren, nicht mehr erwerbsfähigen Jahrgänge.“