Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_048.php 13.04.2022 16:03:51 Uhr 21.11.2024 14:29:26 Uhr |
Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in Gebäuden der Landeshauptstadt Dresden
Gemäß § 1 Abs. 1 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung besteht die dringende Empfehlung, in öffentlich zugänglichen Innenräumen weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dem schließt sich die Landeshauptstadt Dresden an.
Allen Besucherinnen und Besuchern wird dringend empfohlen, in den Gängen, Fluren, Treppenhäusern und Wartebereichen aller Verwaltungsgebäude und Räumlichkeiten der Landeshauptstadt Dresden mindestens eine medizinische Gesichtsmaske, vorzugsweise eine FFP2-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske, zu tragen.
Diese Empfehlung gilt ebenfalls für die Beschäftigten der Landeshauptstadt Dresden. Unabhängig davon ist eine medizinische Gesichtsmaske in den in Ziffer 3.3 der Anordnung zur Arbeit der Verwaltung unter Coronaschutzbedingungen genannten Fällen zu tragen. Die Landeshauptstadt stellt den Beschäftigten weiterhin nach Bedarf medizinische Gesichtsmasken und FFP2-Masken zur Verfügung.