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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/04/pm_027.php 08.04.2022 13:22:05 Uhr 21.12.2024 15:15:13 Uhr

Corona: Stadt verlängert Allgemeinverfügung „Absonderung“

Absonderungspflicht von zehn Tagen bei positivem Test gilt weiter

Aufgrund der aktuell laufenden Debatte auf Bundesebene zum Fortgang der Absonderungsverpflichtung für positiv auf das Coronavirus getestete Personen und Kontaktpersonen ab dem 1. Mai 2022 wird die gegenwärtig bestehende Allgemeinverfügung „Absonderung“ bis einschließlich 30. April 2022 verlängert.

Es wird nochmals betont, dass eine individuelle Information bzw. ein Bescheid an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht mehr ergeht. Es erfolgt keine schriftliche Anordnung zur Absonderung mehr. Für den Nachweis der Absonderung gegenüber der Landesdirektion bzw. dem Arbeitgeber oder der Schule ist der PCR-Test nunmehr ausreichend. Der PCR-Befund ist grundlegend bei der erhebenden Stelle abzufragen, also bei der Arztpraxis oder dem Labor.

Grundlegend greift weiterhin eine Absonderungspflicht von zehn Tagen, die am siebten Tag der Quarantäne mit einem professionellen Schnelltest oder einem PCR-Test in einem Testzentrum beendet werden kann. Beim Quellfall muss – soweit gegeben – zudem seit 48 Stunden Symptomfreiheit bestehen. Für Kinder im Status einer Kontaktperson, die in Einrichtungen seriell getestet werden, gelten die abweichenden Regelungen fort.