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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2022/01/pm_033.php 14.01.2022 13:02:43 Uhr 21.12.2024 14:40:16 Uhr

Corona: Dresden verlängert Allgemeinverfügung zur Absonderung

Neue Regeln im Zusammenhang mit Omikron

Dresden verlängert bis einschließlich Sonntag, 23. Januar 2022, die seit dem 23. November 2021 geltende Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, Verdachtspersonen oder Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden.

Prinzipiell gilt: Positiv Getestete müssen sich 14 Tage ab Beginn der Symptome bzw. nach dem Testergebnis in Quarantäne begeben. Der positive PCR-Test gilt als Nachweis für eine spätere Genesung. Bei positivem Schnelltest muss eine PCR-Gegenprobe durchgeführt werden. Die Quarantäne endet, soweit zum Ende auch seit 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Zudem sollte ein Schnelltest – ausdrücklich kein PCR-Test – am Ende durchgeführt werden. Vollständig Geimpfte, die positiv getestet wurden und keinerlei Symptome entwickelt haben, können sich frei testen: frühestens am 5. Tag durch einen PCR-Test oder am 7. Tag mit einem Antigen-Schnelltest.
Menschen, die in einem Haushalt mit der positiv getesteten Person leben, gelten als enge Kontaktpersonen. Sie müssen sich – wenn sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind – sofort eigenständig und ohne die Anweisung des Gesundheitsamtes abzuwarten, in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes werden nur noch im Ausnahmefall durch das Gesundheitsamt abgesondert. Die positiv getestete Person muss diese Kontaktpersonen aber informieren, auf Kontaktreduktion, Selbstbeobachtung und regelmäßige Testung hinweisen.
Wird bei der positiv getesteten Person die Omikron-Variante nachgewiesen oder besteht ein Verdacht darauf, unterscheiden sich die Regelungen für die enge Kontaktperson wie folgt:
Pflicht zur zehntägigen Quarantäne, wenn keine der folgenden Ausnahmen vorliegt:
dreifache Impfung (sofort ab der dritten Impfung) oder vollständige Impfung plus zusätzlicher Genesung binnen der letzten sechs Monate; keine Möglichkeit der Freitestung; Empfehlung zum PCR-Test am Ende der Quarantäne.

Die Ministerpräsidentenkonferenz, die am 7. Januar 2022 tagte, hat eine komplette Überarbeitung des Kontaktpersonenmanagements und der Absonderungsregelungen beschlossen. Um diese praktisch auch in Dresden umzusetzen, bedarf es aber noch der Veröffentlichung von Leitlinien des Robert Koch-Institutes sowie der Anpassung bundesrechtlicher Regelungen. Bis zum Inkrafttreten dieser sind die Reglungen der aktuellen Allgemeinverfügung Absonderung einzuhalten.