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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_062.php 25.11.2021 14:43:33 Uhr 21.12.2024 18:19:28 Uhr

2G in weiteren Bereichen sowie Kontaktbeschränkungen

Maßnahmen der Überlastungsstufe gelten ab Freitag, 19. November

Ab Freitag, 19. November gelten in Dresden die Regeln der Überlastungsstufe. Die Auslastung der Krankenhausbetten hat im Freistaat die Grenze von 1.300 Normalbetten drei Tage lang überschritten, so dass nun in ganz Sachsen verschärfte Regelungen vorgeschrieben sind.

Diese sind laut der aktuellen Corona Schutz-Verordnung folgende:

  • 2G gilt jetzt zusätzlich noch bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (zum Beispiel Frisör oder Kosmetik), Sport im Innenbereich, Zugang zu Hallenbädern und Saunen, bei touristischen Bahn- und Busreisen sowie Beherbergungen. Ausnahme: Beherbergungen für nichttouristische Zwecke sowie Vermietung von Ferienwohnungen und Camping- und Caravaningplätzen.
  • Bei Messen ist ein Impf- oder Genesenennachweis erforderlich. Alternativ kann ein PCR-Test vorgelegt werden (Gültigkeit 48h).
  • 3 G gilt bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Integrationskurse, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen im Innenbereich.
  • Kontaktbeschränkungen weiten sich aus: es sind nur noch Treffen von einem Haushalt mit einer weiteren Person erlaubt; Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis zur Vollendung von 16 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Bei Versammlungen sind maximal nur noch zehn Teilnehmer erlaubt, Geimpfte und Genesene mitgezählt.

Für eine Rücknahme ist die Unterschreitung der Grenzwerte von 1.300 belegten Betten auf Normalstationen und 420 Intensivbetten an drei aufeinanderfolgenden Tagen notwendig. Die Maßnahmen der Vorwarnstufe gelten dann ab übernächsten Tag (3 plus 2 Regelung).