Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_015.php 10.11.2021 12:11:32 Uhr 21.11.2024 13:44:55 Uhr |
Corona: Belegung der Krankenhausbetten nimmt zu – Vorwarnstufe erreicht
Der Freistaat Sachsen hat bekannt gegeben, dass die sogenannte Vorwarnstufe im Sinne der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung erreicht ist und damit ab Freitag, 5. November 2021, weitere Einschränkungen greifen. Die Vorwarnstufe besteht, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Belegung der Betten auf Intensivstationen einen Wert von 180 überschreitet. Gleiches gilt, wenn mehr als 650 normalstationäre Betten belegt sind. Die Vorwarnstufe ist außerdem erreicht, wenn einer der beiden vorgenannten Werte überschritten und zusätzlich die 7-Tage-Inzidenz der Hospitalisierungen größer als 7,00 ist.
Gesundheitsbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann mahnt: „Das Erreichen der Vorwarnstufe muss uns ein Achtungszeichen sein. Auch wenn wir uns alle eine andere Realität wünschen, Fakt bleibt: Die Pandemie ist noch nicht vorüber. Ich rufe Sie alle auf, die AHA+L-Regelungen ebenso einzuhalten, wie die Vorgaben rund um Genesung, Impfung und Testung. Nur mit diesen Maßnahmen werden wir eine Situation wie im Winter 2020 noch abwenden können. Und ich richte meinen dringenden Appell an die Dresdnerinnen und Dresdner: Lassen Sie sich impfen! Auch wenn es zu Impfdurchbrüchen kommt, schützt die Impfung zuverlässig vor schweren Verläufen und Tod. Diesen Zweck hat sie und diesen Zweck erfüllt sie. Das ist in der aktuellen Situation besonders wichtig.“
Das gilt ab 5. November
Mit Erreichen der Vorwarnstufe treten ab Freitag, 5. November, weitere Einschränkungen ein. So sind Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum nur mit zehn Personen unabhängig der Hausstände gestattet. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bleiben ebenso unberücksichtigt wie genesene oder geimpfte Personen. Die Beschränkung der Personenzahl gilt nicht für Maßnahmen der Schulbegleitung in häuslicher Lernzeit, Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie therapeutische Angebote in Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen. Auch in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen oder Integrationskursen, Hochschulen, der Berufsakademie Sachsen, Aus-, Fort- und Weiterbildungs- und Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie ähnlichen Einrichtungen, Volkshochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen im Innenbereich gilt die Beschränkung der Personenzahl nicht.
Bei Veranstaltungen und Großveranstaltungen muss unverändert auf den 3G-Nachweis, die Maskenverpflichtung abseits des eigenen Platzes und etwaige Kapazitätsbeschränkungen geachtet werden. Eine vollständige Auslastung im Innenbereich ist nur möglich bei Einhaltung von 2G (genesen, geimpft) oder PCR-Testung.
In Schulen bleibt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im Unterricht bestehen. Die ab 8. November 2021 geplante Streichung der Maskenpflicht entfällt damit. Zudem ist der Reinigungszyklus zu erhöhen. Regelmäßig genutzte Oberflächen, Gegenstände und Räume sind täglich und technisch-mediale Geräte sind nach jeder Nutzung gründlich zu reinigen.
Am Freitag, 5. November, ist die Beschlussfassung zur neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung geplant. Daher kann es kurzfristig zu weiteren Änderungen kommen, über die gesondert informiert wird.