Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_012.php 07.06.2024 09:50:43 Uhr 11.12.2024 22:12:11 Uhr |
Vorgestellt: Varianten für Ausbau der Nöthnitzer Straße
Einladung für Mittwoch, 24. November 2021, 18 Uhr, Vitzthum-Gymnasium Dresden-Plauen
Das Amt für Stadtplanung und Mobilität wird Varianten für den Ausbau der Nöthnitzer Straße im Stadtbezirk Dresden-Plauen öffentlich vorstellen. Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils sowie sonstig Interessierte sind herzlich eingeladen – zur Dialogveranstaltung am Mittwoch, 24. November 2021, 18 Uhr, im Vitzthum-Gymnasium Dresden, Paradiesstraße 35. Pandemiebedingt ist eine Anmeldung erforderlich – entweder schriftlich bis Sonntag, 21. November, per E-Mail an verkehrsanlagenplanung@dresden.de mit Angabe des Namens und Betreffs „Nöthnitzer Straße“ oder telefonisch bis Freitag, 19. November, unter der Rufnummer 0351-4883516. Für die Teilnahme gilt die 2G-Regel (siehe Hinweis).
Worum geht es und wie läuft die Veranstaltung ab?
Es geht um die geplanten Ausbauvarianten für die Sanierung der Nöthnitzer Straße zwischen Münchner Straße und Bergstraße. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachamtes stellen den aktuellen Stand vor und laden zum Gespräch ein.
Zu Beginn der Veranstaltung werden mögliche Varianten sowie Rahmenbedingungen und Herausforderungen für die zukünftige Gestaltung des Straßenabschnitts vorgestellt und erläutert. Die Neuordnung des Kfz-Verkehrs, eine sichere Radwegführung, die Modernisierung der Gehwege, die Klärung der Parksituation und der ortsbildprägende Baumbestand auf dem Straßenabschnitt sind wichtige Kriterien, die sich auf die Gestaltung des zukünftigen Straßenraumes auswirken. Die vorhandene und geplante Wohnbebauung sowie die angrenzende Nutzung durch die Technische Universität sollen im Planungsprozess für die Nöthnitzer Straße ebenso berücksichtigt werden.
Für die Neugestaltung des Straßenraumes sollen die verschiedenen Bedürfnisse und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer diskutiert werden. Nach der Vorstellung der möglichen Varianten erhalten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Vorzugsvariante anzuzeigen und ihre Prioritäten sowie Wünsche für das Vorhaben zu kommunizieren.
Hinweis zur 2G-Regel
Im Rahmen der Kapazität und zum Schutz vor Corona kann teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises gemäß der aktuellen Sächsischen Corona-Schutzverordnung. Bei der Veranstaltung erfolgt eine Kontaktdatenerhebung, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können. Grundsätzlich ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes beim Betreten von städtischen Gebäuden verpflichtend. Weitere aktuelle Hinweise zu den Schutz- und Hygienemaßnahmen sind vor Ort ausgeschildert. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen ist der Zutritt nicht gestattet.