Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/11/pm_007.php 09.11.2021 16:50:00 Uhr 21.12.2024 17:41:10 Uhr |
Im Stadtbezirksamt Blasewitz wird gegen Corona geimpft
Impfaktion im Bürgersaal am 9. und 10. November sowie am 12. und 13. November
Im Bürgersaal des Stadtbezirksamtes Blasewitz an der Naumannstraße 5 können sich Personen ab zwölf Jahren am 9. und 10. November sowie am 12. und 13. November jeweils zwischen 12 und 17 Uhr gegen das Corona-Virus impfen lassen. Für die Impfaktion ist es nicht notwendig, einen Termin zu buchen. Wegen des großen Interesses bei den mobilen Angeboten empfiehlt es sich allerdings, spätestens 16 Uhr einzutreffen und etwas Wartezeit mitzubringen.
In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen.
Die notwendigen Zweitimpfungen können je nach Impfabstand wieder im Bürgersaal, über den Haus- oder Facharzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Das mobile Impfteam ist auch noch vom 29. November bis 2. Dezember zwischen 12 und 17 Uhr in Blasewitz vor Ort. Informationen zu den weiteren mobilen Impfaktionen werden auf der Internetseite www.dresden.de/corona veröffentlicht.
Bei der Impfaktion im Bürgersaal werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.
Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Bei Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.