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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/10/pm_081.php 02.11.2021 11:11:40 Uhr 21.11.2024 13:26:04 Uhr

Im Stadtbezirksamt Prohlis wird gegen Corona geimpft

Impfaktion im Bürgersaal vom 2. November bis 6. November

Von Dienstag, 2. November, bis Sonnabend, 6. November 2021, wird in Prohlis wieder gegen das Corona-Virus geimpft. Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren, können täglich von 10 Uhr bis 15.30 Uhr ohne Anmeldung in den Bürgersaal des Stadtbezirksamtes an der Prohliser Allee 10 kommen. Das Stadtbezirksamt unterstützt diese Aktion und stellt den Bürgersaal zur Verfügung.

In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des Deutschen Roten Kreuzes werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson, BioNTech und Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech und Moderna ist eine zweite Impfung nach drei Wochen (BioNTech) bzw. vier Wochen (Moderna) notwendig. Die Zweitimpfungen können je nach Impfabstand noch im Bürgersaal erfolgen oder sollten dann über den Haus- oder Facharzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Informationen zu den mobilen Impfaktionen werden auf der Internetseite www.dresden.de/corona veröffentlicht.

Das mobile Impfteam ist noch einmal montags bis sonnabends vom 22. November bis 27. November zwischen 10 Uhr und 15.30 Uhr im Stadtbezirksamt Prohlis zu Gast. Bei den Impfaktionen im Bürgersaal sind sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfungen möglich. Ausnahme sind Auffrischungsimpfungen für immunsupprimierte Personen (mit unterdrücktem, körpereigenem Abwehrsystem), die dazu ihre Hausärzte aufsuchen sollten.

Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Bei Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.