Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/10/pm_079.php 29.10.2021 14:14:20 Uhr 21.12.2024 17:39:31 Uhr |
Corona-Schutzimpfung ohne Anmeldung im „Mareicke“
Am 3. und 30. November im Reicker Kinder- und Familientreff
Im Reicker Kinder- und Familientreff „Mareicke“, Vetschauer Straße 14, gibt es am Mittwoch, 3. November 2021, und am Dienstag, 30. November 2021, die Corona-Schutzimpfung. Jeweils zwischen 12 und 17 Uhr können sich Erwachsene, Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren ohne Anmeldung immunisieren lassen. Aufgrund der starken Nachfrage bei den Impfaktionen empfiehlt es sich, mindestens eine Stunde vor Schließung da zu sein und etwas Wartezeit einzuplanen.
In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen. Die Zweitimpfungen können je nach Impfabstand wieder vor Ort oder über den Hausarzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Informationen dazu gibt es im Internet unter www.dresden.de/corona
Bei der Impfaktion im Kinder- und Familientreff „Mareicke“ werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen (mit unterdrücktem, körpereigenem Abwehrsystem) sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.
Die Impfung ist kostenfrei. Interessenten bringen bitte die Krankenkassen-Chipkarte oder den Personalausweis beziehungsweise Reisepass sowie das gelbe Impfbuch, falls vorhanden, mit. Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Für die Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht mit anwesend sein.