Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/10/pm_068.php 22.10.2021 13:04:23 Uhr 21.12.2024 17:56:04 Uhr |
Corona-Impfaktion an der Volkshochschule
Ohne Anmeldung am 25. Oktober zur Erst- oder Zweitimpfung
Am Montag, 25. Oktober 2021, zwischen 10 und 15 Uhr können sich Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab zwölf Jahren in den Räumen der Volkshochschule, Annenstraße 10, gegen Corona impfen lassen. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Aufgrund der starken Nachfrage bei den Impfaktionen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) empfiehlt es sich aber, mindestens eine Stunde vor Schließung da zu sein und etwas Wartezeit mitzubringen.
In Anwesenheit von Ärzteschaft und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen.
Die Zweitimpfungen können über den Hausarzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Aktuelle Informationen zu den mobilen Impfaktionen stehen im Internet unter www.dresden.de/corona.
Bei der Impfaktion in der Volkshochschule werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen (mit unterdrücktem körpereigenem Abwehrsystem) sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.
Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Den Aufklärungs- und Anamnesebogen gibt es vor Ort. Bei Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.