Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/10/pm_054.php 22.10.2021 10:47:35 Uhr 21.11.2024 13:44:07 Uhr |
Impfen gegen Corona in der Alten Feuerwache Loschwitz
Impfaktion an der Fidelio-F.-Finke-Straße 4 vom 26. Oktober bis 30. Oktober
Von Dienstag, 26. Oktober, bis Sonnabend, 30. Oktober 2021, besteht die Möglichkeit, in der Alten Feuerwache Loschwitz an der Fidelio-F.-Finke-Straße 4 die Corona-Schutzimpfung zu erhalten. Erwachsene, aber auch Jugendliche und Kinder über zwölf Jahren können täglich von 9 bis 15 Uhr ohne Anmeldung kommen. „Mit diesem Angebot in Loschwitz wollen wir auch die Bürgerinnen und Bürger erreichen, die nicht im Stadtzentrum leben“, so der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Frank Bauer. Der Kunst- und Kulturverein e. V. der Alten Feuerwache stellt dafür seine Räumlichkeiten zur Verfügung.
In Anwesenheit von Ärzten und Mitarbeitern des DRK werden die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie Moderna verabreicht – die Wahl besteht. Bei Johnson & Johnson reicht eine Gabe aus, wobei dieser Impfstoff nur an Personen ab 60 Jahren verimpft werden darf. Bei den Impfstoffen von BioNTech ist nach drei Wochen sowie von Moderna nach vier Wochen eine zweite Impfung notwendig. Ein vollständiger Impfschutz besteht nach weiteren 14 Tagen. Die Zweitimpfungen können über den Haus- oder Facharzt oder an einem anderen Impfstandort erfolgen. Informationen zu den mobilen Impfaktionen werden auf der Internetseite www.dresden.de/corona veröffentlicht.
Bei der Impfaktion in der Alten Feuerwache werden sowohl Erst- als auch Zweitimpfungen sowie die Auffrischungsimpfung angeboten. Auffrischungsimpfungen bei immunsupprimierten Personen sind leider nicht möglich. In diesen Fällen sollten die Hausärzte direkt konsultiert werden.
Die Impfung ist kostenfrei. Mitzubringen sind die Krankenversicherungs-Chipkarte oder der Ausweis bzw. Pass sowie der Impfausweis (falls vorhanden). Bei Jugendlichen unter 16 ist die Anwesenheit einer sorgeberechtigen Person und die Einverständniserklärung der weiteren sorgeberechtigten Person erforderlich. Jugendliche, die 16 oder 17 Jahre alt sind, benötigen nur die Einverständniserklärung. Die Sorgeberechtigten müssen nicht anwesend sein.