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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/08/pm_012.php 13.08.2021 11:19:46 Uhr 22.12.2024 14:40:15 Uhr

Unterwegs sein auch mit Handicap

Neue Fachförderrichtlinie für die Mobilität von Menschen mit Behinderung

Mit einer Mobilitäts-Behinderung leben und gleichzeitig in Alltag und Freizeit unterwegs sein, ist für rund 1.000 Dresdnerinnen und Dresdner eine große Herausforderung. Gemeint sind Menschen, die in ihrer Mobilität soweit eingeschränkt oder behindert sind. Sie sitzen im Rollstuhl und können nur so befördert werden. Für die Bewältigung von Wegen im öffentlichen Raum, bietet das Sozialamt eine finanzielle Unterstützung über ein Gutscheinsystem an. Dieses Verfahren wird jetzt vereinfacht. Am Leistungsumfang und am berechtigten Personenkreis ändert sich nichts. Den genauen Inhalt regelt eine neue Fachförderrichtlinie für die Mobilität von Menschen mit Behinderung. Diese steht im Amtsblatt-Nr. 30/31/32 am 12. August 2021.

Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann erklärt dazu: „Alle Dresdnerinnen und Dresdner sollen mobil sein können und am städtischen Leben teilhaben. Die Bürokratie soll dabei auf das Nötigste begrenzt bleiben. Das alte Gutscheinsystem ist nicht mehr zeitgemäß. Es ist zu aufwändig und arbeitsintensiv. Deshalb modernisieren wir die Mobilitätshilfe für Menschen mit Behinderungen“. Mit einem Verwies auf die Beschlussvorlage des Dresdner Stadtrates (V0577/20) ergänzt sie: „Der Stadtrat ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt. Damit wird die Leistung ab dem kommenden Jahr einfacher und für die Zielgruppe attraktiver. Das bisherige Gutscheinverfahren wird durch einen monatlichen Mobilitätszuschuss ersetzt. Statt der quartalsweisen Abforderung von Gutscheinen reicht künftig ein Antrag im Kalenderjahr.“

Die bisherige Richtlinie Schwerbehindertenfahrdienst wird ab 1. Januar 2022 durch die neue Fachförderrichtlinie ersetzt. Menschen mit Mobilitätsbehinderungen erhalten demnach künftig eine monatliche Grundpauschale. Anstelle der bisherigen Gutscheine können sie das Geld selbst für erforderliche Fahrdienste einsetzen, die sie zu Zielen in ihrer Freizeit und in ihrem Alltag bringen. Damit sind Wege zu Kulturveranstaltungen, zum Sport oder zu Treffen im Familien- und Freundeskreis gemeint. Wege zur Arbeit, zur Schule und zur Therapie sind wie bisher von der Förderung ausgenommen; dafür gibt es andere Möglichkeiten zur Finanzierung. In Abhängigkeit von individuellen Erschwernissen sind Zuschläge zur Grundpauschale möglich, wenn beispielsweise ein Spezialfahrzeug benötigt wird oder das Einkommen zu niedrig ist.

Der Mobilitätszuschuss ist eine freiwillige kommunale Leistung der Landeshauptstadt Dresden für Menschen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) oder TBL (taubblind) eingetragen ist. Menschen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen G (gehbehindert), die darüber hinaus noch eine weitere Behinderung wegen funktionaler Störungen der unteren Gliedmaßen oder des Herzens aufweisen, können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zum anspruchsberechtigten Personenkreis zählen; auch hochgradig sehbehinderte Menschen können dazu gehören. Neben bestimmten festgelegten Fahrdienstanbietern sollen ab 2022 auch individuell, durch Nachbarschaft und Ehrenamt organisierte Fahrten ermöglicht werden.

Im Jahr 2019 haben durchschnittlich 926 Berechtigte von Leistungen aus der Richtlinie Schwerbehinderten-Fahrdienst profitiert. Infolge der Umstellung rechnet die Verwaltung mit 1.100 anspruchsberechtigten Dresdnerinnen und Dresdnern (+ 19 Prozent). Im Jahr 2022 wird mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 524.700 Euro gerechnet. Das Geld ist bereits im Haushalt eingeplant.
Durch die Neuregelung ändert sich die Zuständigkeit nicht. Das Sachgebiet Schwerbehinderteneigenschaft/Landesblindengeld bleibt wie gewohnt Ansprechpartner.

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