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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/07/pm_099.php 03.08.2021 15:04:55 Uhr 21.11.2024 14:04:09 Uhr

Corona: Dresden überschreitet 10er-Inzidenz fünf Tage in Folge

Ab 31. Juli 2021 greifen wieder strengere Schutzmaßnahmen

Die Landeshauptstadt Dresden hat heute, Donnerstag, 29. Juli 2021, am fünften Tag in Folge die 10-er Inzidenz überschritten. Laut aktueller Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung gelten damit ab Sonnabend, 31. Juli 2021, unter anderem wieder folgende Regeln:

  • Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes unter anderem in Geschäften und Märkten, bei Großveranstaltungen außerhalb des eigenen Platzes, in Kraftfahrzeugen (wenn Personen aus unterschiedliche Hausständen mitfahren), für Handwerker und Dienstleister in den Räumlichkeiten der Auftraggeber. Eine Übersicht zur Maskenpflicht stellt der Freistaat Sachsen bereit unter www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Maske_2021-07-16.pdf
  • Es greifen wieder Kontaktbeschränkungen. Es dürfen zehn Personen unabhängig von der Zahl der Hausstände zusammenkommen. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Familien-, Vereins- und Firmenfeiern in Gastronomiebetrieben sind in eigenen oder von Dritten überlassenen voneinander abgetrennten Räumlichkeiten und Freiflächen mit bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  • Bei Eheschließungen und Beerdigungen sind bis zu 50 Personen zulässig. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.
  • In Kulturstätten wie Museen, Kinos, Konzerthäusern oder Theatern sowie bei Sportveranstaltungen gilt wieder Testpflicht, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Genauso gilt wieder die Testpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, unter anderem in Freizeit- und Vergnügungsparks, Indoorspielplätzen, Zirkussen und Spielhallen. Regelungsübersicht zur Testpflicht in Sachsen: www.coronavirus.sachsen.de/download/Informationsblatt_Tabelle_Test_2021-07-16.pdf
  • Die Kontakterfassung im Innenbereich der Gastronomie und in Kantinen ist wieder notwendig.
  • Einrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie die Volkshochschule können anordnen, dass die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen einen Test erfordert.
  • Der Betrieb von Dampfbädern und Dampfsaunen ist nur mit Hygienekonzept und Kontakterfassung zulässig. Zudem müssen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test vorweisen.