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https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/07/pm_047.php 22.07.2021 10:57:27 Uhr 21.11.2024 13:28:13 Uhr

Corona: Quarantäne-Regelungen werden geändert

Stadt erlässt neue Allgemeinverfügung Absonderung

Die Landeshauptstadt Dresden ändert im Zuge eines neuen Erlasses des Freistaates Sachsen die städtische Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 16. Juli 2021, in Kraft und gilt bis Sonntag, 15. August 2021. Sie enthält folgende Änderungen:Die Landeshauptstadt Dresden ändert im Zuge eines neuen Erlasses des Freistaates Sachsen die städtische Allgemeinverfügung über die Absonderung von engen Kontaktpersonen, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Die neue Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 16. Juli 2021, in Kraft und gilt bis Sonntag, 15. August 2021. Sie enthält folgende Änderungen:

  • Kontaktpersonen, die genesen oder vollständig geimpft sind, müssen sich künftig nicht mehr in Quarantäne begeben, wenn beim Quellfall die Delta-Variante B.1.617.2 nachgewiesen wurde oder der Verdacht einer Infektion mit dieser Variante besteht. Der Nachweis der Genesung oder vollständigen Impfung muss beim Gesundheitsamt eingereicht werden.
  • Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, zwischen Tag 7 und 10 nach dem letzten Kontakt zum Quellfall bzw. nach der festgestellten Infektion beim Quellfall, einen PCR-Test durchführen zu lassen. Zu diesem Zweck darf die Quarantäne unterbrochen werden. Der Test kann in einem Testzentrum mit PCR-Angebot kostenfrei in Anspruch genommen werden. Dafür muss das Schreiben des Gesundheitsamtes vorgelegt werden.
  • Darüber hinaus besteht die Empfehlung zur Testung mittels PCR-Test (nicht mehr Antigenschnelltest) bei allen Kontaktpersonen vor dem Ende der Quarantäne. Positiv getesteten Personen wird weiterhin die Testung mittels Antigenschnelltest (kein Selbsttest) empfohlen. Diese Tests können bei Vorlage des Schreibens vom Gesundheitsamt ebenfalls kostenfrei in einem Testzentrum in Anspruch genommen werden. Für Angehörige des Hausstandes mit Kontakt sowie für positiv getestete Personen mit einem bestätigten oder Delta-Verdachtsfall sind die Tests verpflichtend. Kontaktpersonen dürfen den PCR-Test frühestens zwei Tage vor Ende ihrer Quarantäne durchführen lassen; Indexfälle den Antigenschnelltest am vorletzten Tag der Absonderung. Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, verlängert sich die Quarantäne um fünf Tage. Damit soll der weiteren Ausbreitung der Delta-Variante besser vorgebeugt werden.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf www.dresden.de/corona und an der Anschlagtafel im Eingangsbereich des Rathauses am Dr.-Külz-Ring 19 einsehbar.