Landeshauptstadt Dresden - www.dresden.de https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2021/06/pm_020.php 08.06.2021 13:36:48 Uhr 21.12.2024 17:59:23 Uhr |
Aktuelle Informationen zum Wohnhaus Hildebrandstraße 7
170 Bewohnerinnen und Bewohner getestet
Am Abend des gestrigen 3. Juni 2021 ordnete das Gesundheitsamt für die gesamte Bewohnerschaft des Wohnhauses Hildebrandstraße 7 die Quarantäne an. Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet und das weitere Vorgehen beleuchtet:
Was ging der Entscheidung des Gesundheitsamtes voraus?
Am gestrigen Tag erreichte das Gesundheitsamt die Meldung über den Tod eines jungen Mannes aus Indien. Nach einer festgestellten Infektion mit dem Erreger SARS-CoV-2 verschlechterte sich der Zustand des Mannes ohne bekannte Vorerkrankungen, sodass eine stationäre Aufnahme erforderlich wurde. Nach der stationären Aufnahme stellte sich keine Besserung ein. Letztlich verstarb er im Zusammenhang mit seiner COVID-19-Erkrankung.
Was ist an diesem Fall so besonders?
Zunächst ist der schnelle und schicksalhafte Krankheitsverlauf des jungen Mannes ein erstes Achtungszeichen. Hinzukommt, dass eine Verbindung zu einem Aufenthalt in Indien Ende April 2021 besteht und sich andere Bewohnerinnen und Bewohner den ersten Ermittlungen zufolge ebenfalls in Indien aufhielten. Es gilt nun herauszufinden, woher der junge Mann seine Infektion hatte, da die Rückreise aus Indien bereits einige Wochen zurückliegt und damit unklar ist, ob sich diese erst verspätet ausgeprägt hat oder hier erworben wurde. Zum Zeitpunkt der Einreise lag bei der betroffenen Person ein negativer PCR-Test vor. Zudem haben die Ermittlungen ergeben, dass es im Umfeld des Verstorbenen einen positiven Fall mit dringendem Verdacht auf die indische Mutation (Delta-Variante) gab. Daher ist anzunehmen, dass für den Krankheitsverlauf eventuell eine Virusvariante verantwortlich ist, deren Ausbreitung unterbrochen werden muss.
Wie lang müssen die Bewohner/-innen in Quarantäne bleiben?
Das Gesundheitsamt hat die Quarantäne zunächst bis einschließlich 8. Juni 2021 angeordnet. Bis zum Ablauf dieses Tages dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner das Haus und die eigene Wohnung nicht verlassen. Die Verpflichtung zur Quarantäne wurde den Betreffenden durch mehrsprachige Aushänge im Objekt und – soweit vorhanden – via E-Mail bekannt gemacht. Die Quarantäne wird von Einsatzkräften der Polizei begleitet. Die Bewohner waren sehr kooperativ.
Wie sieht das weitere Vorgehen des Gesundheitsamtes aus?
Neben der Anordnung der Quarantäne erließ das Gesundheitsamt auch die Verpflichtung, dass sich die Bewohnerschaft einer PCR-Testung unterziehen muss. Die Testungen begannen am heutigen Morgen und wurden mit Kräften des Gesundheitsamtes sowie der DKMS durchgeführt. Seit 17 Uhr ist die Testung beendet. Insgesamt wurden Tests von 170 Personen an drei parallel arbeitenden Teststationen abgenommen. Die Tests werden nun einer sogenannten Sequenzierung unterzogen, um den konkreten Virenstamm zu identifizieren und damit in Erfahrung zu bringen, ob es sich um eine Virusvariante handelt und wenn ja, um welche. Damit sollen auch eventuelle Infektionsketten nachvollzogen werden. In Abhängigkeit von den Testergebnissen muss dann ggf. die Quarantäne für einzelne Bewohnerinnen und Bewohner verlängert werden, um eine Weiterverbreitung des Virus einzudämmen.
Neben der Testung vor Ort werden von allen Bewohnerinnen und Bewohnern die Daten erfasst. Die Teams des Gesundheitsamtes ermitteln etwaige Kontakte und Zusammenhänge zwischen den abgesonderten Personen und setzen ggf. individuelle Absonderungszeiten nach Rücksprache mit den betreffenden Personen fest. Aufgrund der Dauer bis zum Vorliegen der Testergebnisse und dem Abschluss der Sequenzierung wird dies etwas Zeit in Anspruch nehmen, da ohne die Testergebnisse eine etwaige Ausbreitung des Virus nicht stichhaltig nachverfolgt werden kann. Daher wurde die Quarantäne bis einschließlich 08. Juni 2021 verfügt.
Wie viele Personen sind mit der Fallbearbeitung und -ermittlung betraut?
Das Gesundheitsamt war mit zwölf Personen vor Ort, organisierte und koordinierte die Testung bzw. die Datenerfassung. Die Testungen wurden von sechs Beschäftigten der DKMS vorgenommen. Die Fallbearbeitung im Gesundheitsamt übernehmen insgesamt 29 Beschäftigte. Die Fallbearbeitung und -ermittlung wird selbstverständlich auch am Wochenende fortgesetzt, sobald die Testergebnisse eingehen.
Wie ist die Versorgung organisiert?
Die Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner mit Lebensmitteln übernimmt das Brand- und Katastrophenschutzamt in Abstimmung mit der Heilsarmee. Zudem unterstützt der Studierendenrat der TU Dresden mit eigens eingerichteten Kommunikationskanälen die Versorgung und Kommunikation. Jeder Etage werden Grundnahrungsmittel zur Verfügung gestellt, da ein individueller Einkauf in der Kürze der Zeit nicht mehr möglich war. Die Nahrungsmittel werden gestaffelt in Empfang genommen. Eine Versorgung durch andere Personen scheidet aufgrund der Quarantäne für das gesamte Objekt und des kontrollierten Zugangs aus.
Welchen Ausblick kann das Gesundheitsamt geben?
Über die weiteren Maßnahmen ist zu entscheiden, sobald die Testergebnisse vorliegen. Für Personen, die keinen nachweisbaren Kontakt zu infizierten Personen hatten und bei denen der PCR-Test ein negatives Testergebnis zeigt, wird die Quarantäne beendet. Ergibt sich jedoch ein positives Testergebnis, wird die bestehende Quarantäne für 14 Tage verlängert. Gleiches gilt für Personen, die zwar einen negativen Test aber einen engen Kontakt zu einer infizierten Person haben. Diese Personen gelten als Kontaktpersonen. Am Ende der Quarantäne ist eine erneute Testung, diesmal mittels Antigenschnelltest, erforderlich. Erst mit Vorliegen dieses Negativtestes wird die Quarantäne aufgehoben. Werden Infektionscluster, sprich zusammenhängende Fälle festgestellt, werden diesen auch während der Absonderung engmaschig mit Tests begleitet.